Frage: NACHTRAG ZUM ELTERNGELD

Sehr geehrte Frau Bader, als erstes möchte ich mich entschuldigen, dass ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.. Ich versuch es noch einmal.... Ich bin derzeit im Erziehungsjahr...Ich habe ein Jahr in Anspruch genommen. Mein Sohn ist am 24.11.2008 geboren.Ich bekomme im Oktober das letzte Mal Elterngeld für November. Da ich aber erst ab 01.11.2009 einen Kita-Platz für den Kleinen bekommen habe, kann ich erst Ende November/Anfang Dezember wieder arbeiten. Das heißt, dass ich dann erst wieder Ende Dez. Lohn bekomme von meinen Chefs. Nun meine Frage, wer muss mich Ende November bezahlen? Weil ich nur noch Ende Oktober das letzte Mal Elterngeld bekomme.... Oder kann ich noch 1 Monat Elternzeit in Anspruch nehmen? Muss ich mich doch evtl. dann an das Arbeitsamt wenden?

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 11:04



Antwort auf: NACHTRAG ZUM ELTERNGELD

Hallo, ich versteh das immer noch nicht. Sie haben bis zum 1. Geb. EU beantragt und bekommen bis dahin EG. Also bis einschließlich November. Wann das ausgezahlt wird, ist doch unerheblich. Wenn Sie dann die EZ verlängern, bekommen Sie weder EG noch Leistungen vom AG. Ansonsten haben Sie ab Dez. wieder Lohn. Wo ist das Problem? Zu der Verlängerung der EZ: Sie haben folgendes Problem: da Sie nur ein Jahr beantragt haben, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Wenn Sie aber ab dem ersten Geb. nicht arbeiten gehen (falls Ihr Ag den Antrag ablehnt), kann er ihnen kündigen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.07.2009



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