Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 30.4 erneut geheiratet ,bisher habe ich UV vom Jugendamt für meine Tochter (8 Jahre )bekommen ,die jetzt durch die erneute Heirat wegfällt, ist mein Ex-Ehemann aber nicht dennoch weiter verpflichtet für seine Tochter aufzukommen ? (Er lebt in einer Beziehung beide Berufstätig,wir haben 3 Kinder zusammen 2 wohnen bei mir einer bei ihm.der Unterhalt von den beiden "Großen" rechnet sich also auf.) Mein jetziger Mann ist natürlich auch Berufstätig und ich arbeite nebenher auf 215 € Basis und habe mit meinem jetzigen Mann noch ein Baby von 11 Monaten.Mein Ex-Mann ist nicht gewillt freiwillig Unterhaltszahlungen zu leisten :-( Wäre sehr
Mitglied inaktiv - 09.06.2004, 09:11