Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Hallo...mein Sohn kommt am 1.März nach einem 6monatigem Auslandsstudium zurück und weiß noch nicht was er machen will.muss ich ab März Unterhalt zahlen und wie lange?Meine Meinung nicht,da er hier keine Ausbildung oder Studium angefangen hat und er kann ab März arbeiten gehen.vielen Dank für ne Antwort P.S.das Auslandsstudium hat er selbst bezahlt und von mir ne Unterstützung von seinem Unterhalt bekommen pro Monat ca 500 Euro

von Bayrisch Bua am 29.01.2020, 14:15



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Hallo, das ist mit den Angaben nicht zu beantworten. Wie alt ist, hat er einen Abschluß und was will er jetzt weiter machen? Ihm steht eine Orientierungsphase zu - wie lange die ist, hängt von den Umständen ab. Ich hatte unlängst einen Fall bis zum OLG. Das Kind hat mal dies, mal das gemacht und nach Studiumsbeginn seine Lehramtsfächer dreimal gewechselt - ihm statt die gesamte Zeit über Unterhalt zu. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2020



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Hat er denn jetzt einen Abschluss? LG D

von desireekk am 29.01.2020, 15:31



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Wie alt ist dein Sohn denn?

von chrissicat am 29.01.2020, 19:37



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

20

von Bayrisch Bua am 29.01.2020, 19:40



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

reden würde vielleicht helfen, etwas über die pläne herauszufinden. hat er einen Bachelor und kann/will er damit arbeiten oder will er ggf noch den master dranhängen um seine Aussichten auf einen sehr guten Job zu erhöhen?

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 10:00



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Unterhalt muss bis zum Abschluss der ersten Ausbildung gezahlt werden. Bei Studenten heißt das uU bis zum Master/Promotion, sofern diese/r in zeitlichen und fachlichem Zusammenhang zum bisherigen Studium steht.

von cube am 30.01.2020, 10:34



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Also dein Sohn ist 20 und war jetzt 6 Monate im Ausland zum Studium. Wenn er nicht gerade mit 16 Abi gemacht hat und sofort ein Studium begonnen hat, sind die 6 Monate im Ausland ja sicher nicht die letzten vor einem Abschluss gewesen, oder? Es wäre ganz gut, wenn du das etwas genauer beschreiben könntest. Vielleicht hat er ja schon eine Ausbildung abgeschlossen und war danach ein halbes im Ausland an einer Uni/privaten Fortbildung oä. Du schreibst ja, er könnte arbeiten gehen - dazu müsste er ja bereits eine Ausbildung/Studium abgeschlossen haben. Ich denke, ohne etwas genauer Erklärung wird dir hier keiner wirklich genau sagen können, ob du zahlen musst oder nicht.

von cube am 30.01.2020, 10:52



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Hi,nein er hat keine Ausbildung begonnen.Nachdem Abi hat er für sich ein Sprachenstudium(mit anschließendem Anschluss)von 6 Monaten im Ausland begonnen und ist Februar fertig.Erst wollte er sich eine Auszeit nehmen,worin ich gesagt habe,da gibt es keinen Unterhalt.Jetzt kommt er im März zurück und schaut sich dann nach was um,was weiß er selber noch nicht.jetztwueder meine Frage,bin ich danach Unterhaltspflichtig? Danke für ne Antwort

von Bayrisch Bua am 30.01.2020, 21:01



Antwort auf: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

"Nach Beendigung des Studiums haben Studenten eine Bewerbungsfrist von 3 Monaten, nach der sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen und der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt. Nach dieser Zeit ist es dem studierten Kind zuzumuten, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Diese Bewerbungsfrist gilt auch für Studenten, die ihr Studium abgebrochen haben." Heißt: er hat nach Abschluss des Studium musst du noch 3 Monate lang Unterhalt zahlen. In dieser Zeit muss/kann er sich bewerben. Als Arbeit gilt dann auch ein Job, der nichts mit dem Studium zu tun hat. Heißt: 1 Jahr lang suchen, weil man gerade nicht den Traumjob findet und sich das weiter durch Unterhalt finanzieren lassen, ist nicht vorgesehen. Dann müsste er sich eben arbeitslos melden und ALG (2) beziehen. Sollte er sich aber entscheiden, jetzt noch einen Master zu machen und der beginnt erst im Herbst, müsstest du weiter zahlen. Dann wäre es sowohl zeitlich im Rahmen (geht ja nicht früher) und baut auf dem Studium auf zum Zwecke eines höheren Abschlusses = bessere Chancen.

von cube am 31.01.2020, 11:33



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