Hallo Frau Bader und danke für Ihre Antwort. Wieso bin ich nicht im Erziehungsurlaub? Wollen Sie mir etwa erzählen, daß ich mich nach dem Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt hätte arbeitslos hätte melden müssen und arbeiten müssen vom Arbeitsamt. Wie ich heute vom Arbeitsamt erfahren habe, bin ich im EZU und kann mich erst nach Auslaufen des Erziehungsgeldes arbeitslos melden. Beides gleichzeitig geht nur, wenn daß Kind nach dem 31.12.2000 geboren wäre. Meine Tochter ist am 5.11.2000 geboren und so gilt für mich das gleiche Recht. Von der Rentenversicherung habe ich außerdem ein Schreibem schon kurz nach der Geburt meiner Tochter erhalten, daß die gesamten 3 Jahre anerkannt werden. Die AOK Krankenkasse hat mich außerdem während der Erziehungszeit beitragsfrei gestellt mit Kind. Also wieso schreiben Sie ich bin nicht im Erziehungslurlaub? Soll ich mein Kind einfach auf die Straße legen? Kerstin
Mitglied inaktiv - 24.04.2002, 21:34