Liebe Frau Bader,
ich bekomme derzeit ALG 1. Unmittelbar davor war ich in Elternzeit für 15 Monate. Wiederum davor habe ich regulär gearbeitet. Meine Tochter wurde am 19.9.19 geboren und mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 3.10.21.
Meine Frage lautet nun, wie sich mein Elterngeld zusammensetzt und ob ich möglicherweise bei der Beantragung etwas beachten muss. Welche Angaben sind wichtig und kann ich im Vorfeld etwas regeln?
Herzliche Grüße,
Nadine G.
von
Gollidin
am 08.06.2021, 11:22
Antwort auf:
Nach Elternzeit Übergang in ALG1 und jetzt erneut schwanger
Hallo,
entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und Eg (bis zum 14 Lebensmonat) werden ausgeklammert. Monate mit AbGeld 1 zählen mit 0 € rein.
Angaben müssen Sie wahrheitsgemäß machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2021
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Nach Elternzeit Übergang in ALG1 und jetzt erneut schwanger
Das gibt nur den Mindestsatz von 300,-- Euro.
von
KielSprotte
am 08.06.2021, 11:27
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Nach Elternzeit Übergang in ALG1 und jetzt erneut schwanger
Du musst einfach alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten im Antrag auf EG und dich darauf einstellen, dass du nur den Mindestsatz bekommst.
Darüber hinaus ist dann natürlich auch dein Partner für dich bzw euer Kind mit verantwortlich.
Ob ihr dann Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld etc habt, müsst ihr selbst prüfen bzw. mit den Ämtern in Verbindung treten und euch für eure finanzielle Situation erkundigen.
von
cube
am 08.06.2021, 11:59
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Nach Elternzeit Übergang in ALG1 und jetzt erneut schwanger
Danke für eure Antworten.
Mir ist nur nicht klar, warum ALG 1 nicht in die Elterngeldberechnung eingeht?
Der Mindestsatz? Oh je, damit habe ich nicht gerechnet.
von
Gollidin
am 08.06.2021, 21:39
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Nach Elternzeit Übergang in ALG1 und jetzt erneut schwanger
Alg1 ist wie Elterngeld eine Lohnersatzleistung, deshalb geht das nicht mit in die Berechnung.
von
MamaausM
am 08.06.2021, 21:53
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Nach Elternzeit Übergang in ALG1 und jetzt erneut schwanger
Für das EG werden Steuer/sozialversicherungspflichtigen Einkommen herangezogen- ALG ist aber eine Lohnersatzleistung bei der du selbst keine Beiträge zahlst. Also im Prinzip gibt es eben nur mehr als Mindestsatz, wenn du tatsächlich gearbeitet hast.
von
cube
am 08.06.2021, 21:57