sehr geehrte frau bader, wenn man eine rente wegen voller erwerbsminderung von der drv bezieht und während des bezugs schwanger wird, hat man dann anspruch auf mutterschaftsgeld durch die krankengeld und nach der geburt auf elterngeld? wenn ja, wird dies auf der grundlage der rente berechnet oder noch auf dem krankengeld, welches man vor der rente bezog? oder auf dem durchschnittlichen gehalt des letzten beschäftigungsverhältnisses? spielt die die rente aufstockend gezahlte sozialhilfe nach dem 3.kapitel sgb xii eine rolle? danke.
von Snief am 07.07.2014, 15:59