Hallo Frau Bader, ich habe im Mai 2016 meine Tochter geboren, zwei Jahre Elternzeit genommen und davon im ersten Jahr Elterngeld bezogen. Im zweiten Jahr, also aktuell, habe ich mir daher einen 450 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber gesucht. Nun bin ich erneut schwanger und habe meine Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz von Kind zwei bei meinem Hauptarbeitgeber beendet. Somit erhalte ich, wenn ich richtig informiert bin, dass Mutterschaftsgeld von meinem Hauptarbeitgeber in voller Höhe wie bei meinem ersten Kind. Was aber ist nun mit meinem 450 Euro Job? Kann ich da auch noch mit einem Zuschuss beim Mutterschaftsgeld rechnen? Mit freundlichen Grüßen Mondgeist
von Mondgeist am 16.02.2018, 17:37