Frage:
Muss ich unterschreiben? Nachteile,wenn ich das nicht tue?Verfallen Urlaubstage?
Hallo,
Ich bin in Elternzeit noch für 18 Monate und jetzt habe ich ohne Vorwarnung per Post eine "Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag" bekommen in zweifacher Ausfertigung zum unterschreiben.
Muss ich diese unterschreiben? Und welche Konsequenzen können sich daraus ergeben, wenn ich dies nicht tun sollte? Heißt das dann eine Kündigung vom Arbeitgeber??? Auch in Elternzeit?
Kann man sich irgendwo diese Vereinbarung kostenlos erklären lassen, was man da genau zu unterschreiben bekommen hat?
Was wenn im neuen Vertrag Sinnfehler drin sind: "Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich Urlaub in Höhe von 24 Arbeitstagen, welcher sich aus dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen und einem zusätzlichen vertraglichen Urlaub von 5 (!) Arbeitstagen (nachfolgend "Zusatzurlaub" genannt) zusammensetzt."
(Sinnfehler: 24 Tage steht da, aber dann 20+5 Tage)
Ist folgendes gesetzlich? "Der Zusatzurlaub verfällt am Ende des Urlaubsjahres, wenn er nicht bis zum 31.03. genommen wird. Er verfällt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub im Übertragungszeitraum wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen kann."
Heißt es dann, dass mein Urlaub, der vor der Elternzeit nicht genommen wurde, auch demzufolge gekürzt wird? Ich hatte vor der Elternzeit Anrecht auf 24 Tage Urlaub, es gab ja keine Einteilung in gesetzlicher und Zusatzurlaub. Von denen hatte ich aber nur 7 Tage verbraucht. Nach der neuen Zusatzvereinbarung würden mir dann nur 13 Tage noch zustehen, oder, denn der Zusatzurlaub würde verfallen, da ich in Elternzeit ihn sowieso nicht nehmen kann oder?
Herzlichen Dank für die Auskunft.
von
Fragen-über-Fragen
am 25.02.2017, 01:34
Antwort auf:
Muss ich unterschreiben? Nachteile,wenn ich das nicht tue?Verfallen Urlaubstage?
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Muss ich unterschreiben? Nachteile,wenn ich das nicht tue?Verfallen Urlaubstage?
Das gibt es leider nicht kostenlos.
Prinzipiell würde ich an Deiner Stelle als erstes abklären, ob diese ZV alle AN bekommen haben. Dann kannst Du Dich mit den anderen austauschen.
Wenn dem nicht so ist, wäre mein erster Weg in die Personalabteilung, würde mir das da erklären lassen.
Du musst nichts unterschreiben und bist wegen Deiner Elternzeit nicht kündbar. Ich persönlich wäre auch ziemlich sauer, wenn mir jemand eine ZV ohne vorherige Ankündigung schickt und dann erwartet, dass ich die so unterschreibe. Du kannst auch immer handschriftlich Änderungen vornehmen bzw. darum bitten, Teile streichen zu lassen. Das ist einfach Verhandlungssache. Hatte ich schon mehrfach bei ZV.
Ganz oft haben sich einfach rechtliche Rahmenbedingungen geändert und man bekommt deshalb eine ZV zum eigenen Vertrag. Aber es gibt auch AG, die über eine ZV versuchen, ihre AN über den Tisch zu ziehen.
von
emilie.d.
am 26.02.2017, 12:50
Antwort auf:
Muss ich unterschreiben? Nachteile,wenn ich das nicht tue?Verfallen Urlaubstage?
Das gibt es leider nicht kostenlos.
Prinzipiell würde ich an Deiner Stelle als erstes abklären, ob diese ZV alle AN bekommen haben. Dann kannst Du Dich mit den anderen austauschen.
Wenn dem nicht so ist, wäre mein erster Weg in die Personalabteilung, würde mir das da erklären lassen.
Du musst nichts unterschreiben und bist wegen Deiner Elternzeit nicht kündbar. Ich persönlich wäre auch ziemlich sauer, wenn mir jemand eine ZV ohne vorherige Ankündigung schickt und dann erwartet, dass ich die so unterschreibe. Du kannst auch immer handschriftlich Änderungen vornehmen bzw. darum bitten, Teile streichen zu lassen. Das ist einfach Verhandlungssache. Hatte ich schon mehrfach bei ZV.
Ganz oft haben sich einfach rechtliche Rahmenbedingungen geändert und man bekommt deshalb eine ZV zum eigenen Vertrag. Aber es gibt auch AG, die über eine ZV versuchen, ihre AN über den Tisch zu ziehen.
von
emilie.d.
am 26.02.2017, 12:50
Antwort auf:
Muss ich unterschreiben? Nachteile,wenn ich das nicht tue?Verfallen Urlaubstage?
Das gibt es leider nicht kostenlos.
Prinzipiell würde ich an Deiner Stelle als erstes abklären, ob diese ZV alle AN bekommen haben. Dann kannst Du Dich mit den anderen austauschen.
Wenn dem nicht so ist, wäre mein erster Weg in die Personalabteilung, würde mir das da erklären lassen.
Du musst nichts unterschreiben und bist wegen Deiner Elternzeit nicht kündbar. Ich persönlich wäre auch ziemlich sauer, wenn mir jemand eine ZV ohne vorherige Ankündigung schickt und dann erwartet, dass ich die so unterschreibe. Du kannst auch immer handschriftlich Änderungen vornehmen bzw. darum bitten, Teile streichen zu lassen. Das ist einfach Verhandlungssache. Hatte ich schon mehrfach bei ZV.
Ganz oft haben sich einfach rechtliche Rahmenbedingungen geändert und man bekommt deshalb eine ZV zum eigenen Vertrag. Aber es gibt auch AG, die über eine ZV versuchen, ihre AN über den Tisch zu ziehen.
von
emilie.d.
am 26.02.2017, 12:50
Antwort auf:
Muss ich unterschreiben? Nachteile,wenn ich das nicht tue?Verfallen Urlaubstage?
Das gibt es leider nicht kostenlos.
Prinzipiell würde ich an Deiner Stelle als erstes abklären, ob diese ZV alle AN bekommen haben. Dann kannst Du Dich mit den anderen austauschen.
Wenn dem nicht so ist, wäre mein erster Weg in die Personalabteilung, würde mir das da erklären lassen.
Du musst nichts unterschreiben und bist wegen Deiner Elternzeit nicht kündbar. Ich persönlich wäre auch ziemlich sauer, wenn mir jemand eine ZV ohne vorherige Ankündigung schickt und dann erwartet, dass ich die so unterschreibe. Du kannst auch immer handschriftlich Änderungen vornehmen bzw. darum bitten, Teile streichen zu lassen. Das ist einfach Verhandlungssache. Hatte ich schon mehrfach bei ZV.
Ganz oft haben sich einfach rechtliche Rahmenbedingungen geändert und man bekommt deshalb eine ZV zum eigenen Vertrag. Aber es gibt auch AG, die über eine ZV versuchen, ihre AN über den Tisch zu ziehen.
von
emilie.d.
am 26.02.2017, 12:50