Liebe Frau Bader, mein Ehemann arbeitet berufsbedingt für ein Jahr im EU-Ausland. Ich wollte nach dem Wochenbett ihn mit unseren zwei Söhnen ab Mitte Januar bis ca. Mitte Juli für längere Zeitabschnitte besuchen. Ich will aber Steuerinländer bleiben, bin hier festangestellt, werde alle Vorsorgeuntersuchungen für das Baby wahrnehmen, behalte meinen Hauptwohnsitz in Berlin und werde nie länger als vielleicht 8 Wochen am Stück im Ausland sein. Ab Mitte Juli sind wir dann ganz normal wieder in Deutschland. Meine Tagesmutter meinte, sie kann das rechtlich nicht machen, ein Kind zu haben, dass für ein paar Monate so oft fehlt. Eine andere Tagesmutter meinte zu ihr, das ginge nicht. Stimmt das? Muss ich kündigen? Wenn ja, muss ich ja wahrscheinlich dann für Juli einen neuen Kita-Gutschein beantragen und die ganze Kinderbetreuungsplatzsuche geht von vorne los? Eigentlich wollte ich den Platz behalten und mir den Stress sparen, da wir kaum Gebühren zahlen. Ich würde ja im Amt nachfragen, aber da sind zwei im Urlaub und zwei krank - also praktisch unmöglich Termine zu bekommen für die nächsten Wochen und dann ist der zweite wahrscheinlich schon da. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von Elizabeth B. am 25.09.2014, 08:43