Muss AG Stillzeit nach 2.Lebensjahr als Arbeitszeit rechnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss AG Stillzeit nach 2.Lebensjahr als Arbeitszeit rechnen?

Guten Tag, bisher zahlte mein AG meine Stillzeit, nach dem 2. Geburtstag soll damit jetzt aber Schluss sein. Der AG führt an, nur aus Kulanz vom 1. bis zum 2. Geburtstag die Zeiten als Arbeitszeit angerechnet zu haben, und dass es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Verdi sagte mir, im Mai 2017 hätte es eine Gesetzesänderung dazu gegeben, wonach nur das erste Jahr bezahlt würde. Im Internet finde ich Aussagen, dass die Zeit weiterhin anerkannt werden müsste. Was stimmt denn nun, und wo genau kann ich das nachlesen? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Stillen006

von stillen006 am 06.06.2018, 11:54



Antwort auf: Muss AG Stillzeit nach 2.Lebensjahr als Arbeitszeit rechnen?

Hallo, am 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Danach besteht ein Anspruch auf Freistellung nur bis zum ersten Geburtstag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2018



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