Müssen wir den vollen Kindesubterhal zahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Müssen wir den vollen Kindesubterhal zahlen?

Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung eine Tochter an deren Mutter wir monatlich 370 € Kindesunterhalt zahlen. Wir haben aber auch ein gemeinsames Kind und sind nicht getrennt. Er ist ja auch für unser Kind Unterhalspflichtig. Müssen wir trotzdem den vollen Unterhalt für seine Tochter bezahlen?

von Henschifenschi am 17.03.2018, 16:48



Antwort auf: Müssen wir den vollen Kindesubterhal zahlen?

Hallo, ohne die Vermögensverhältnisse zu kennen kann ich Ihnen sagen, dass er auf jeden Fall den Mindestunterhalt zahlen muss. Wie hoch dieser ist,hängt vom Alter des Kindes ab. Ob mehr zu zahlen ist, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2018



Antwort auf: Müssen wir den vollen Kindesubterhal zahlen?

??

von misses-cat am 17.03.2018, 16:51



Antwort auf: Müssen wir den vollen Kindesubterhal zahlen?

Gegenfrage: Wenn ihr beide euch trennen würdet, wie würdest du es finden, wenn die neue LG das fragt?

von la-floe am 17.03.2018, 19:19



Antwort auf: Müssen wir den vollen Kindesubterhal zahlen?

Ich finde die Frage legitim. Warum auch nicht???? An die AP: Das hängt vom Einkommen deines Mannes ab. Wenn dein Mann ein ausreichendes Einkommen hat, muss er trotz eines weiteren Kindes den vollen UH zahlen. Anders sieht es aus, wenn sein Einkommen nicht ausreicht; hier kann die Berechnung aufgrund eines Mangelfalls vorgenommen werden. Zwar wird seitens des Jugendamtes auf die Aufnahme eines Zweitjobs gedrängt. Jedoch besagt ein Urteil des OLG Hamm, dass eine Erwerbstätigkeit über 48 Wochenarbeitsstunden nicht verlangt werden kann.

von Gucci75 am 17.03.2018, 20:09