Frage: Kur mit der Mutter

Der Sohn meines Mannes lebt bei uns. Die Mutter teilte uns heute mit, sie habe für sich und den Sohn (er soll sie begleiten) eine Mutter kind kur genehmigt bekommen Geht dieses einfach so und ohne Einwilligung meines Mannes? Wie gesagt er lebt bei uns. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht

von Tanja240186 am 08.09.2020, 19:22



Antwort auf: Kur mit der Mutter

Hallo, hat Ihr Mann das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt? Das sollte er tun. Mutter-Kind Kuchen sind doch in der Regel Kuren für die Mutter. Das Kind wird dann eben mitgenommen. Wenn es eine Kur für die Mutter ist, kann sie das sehr gerne beantragen, Die Frage ist dann, ob sie das Kind mitnehmen kann. Das hängt davon ab, ob es eine Entscheidung des täglichen Lebens ist für die Zeit, wo das Kind bei ihr ist das wird doch hier eher nicht der Fall sein. Ohne genauere Einzelheiten ist es schwer zu beantworten, spontan würde ich aber vom Gefühl her sagen, dass es nicht in Ordnung ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2020



Antwort auf: Kur mit der Mutter

Hat sie ein Umgangsrecht? Wenn ja, inwiefern? Wenn das Kind bsp. jedes 2.Wochenende bei ihr verbringt, so denke ich, spricht nichts gegen die Kur. Das Kind ist es gewöhnt über mehrere Stunden mit Übernachtung bei der Mutter zu sein. + Es fördert die Mutter-Kind-Bindung. Wenn sie bsp. auch noch die halbe Ferienzeit das Kind bei ihr verbringt, so sehe ich noch weniger Probleme darin. Getrennte KV, Kind wohnt bei Mutter, dürfen ihr Kind die halbe Ferienzeit zu sich nehmen. Das sind im Sommer 3 Wochen. Eine Mutter-Kind-Kur sind auch 3 Wochen. Ich würde es eher Chance sehen wie sie sich über die Wochen um ihr Kind kümmert und das unter "Aufsicht". Das Kind wird regelmäßig betreut. Sollte es da Auffälligkeiten geben, bsp. das Kind kommt mit schmutziger Kleidung, erzählt, dass es sich nicht wohl fühlt - Vernachlässigung -, dann werden die handeln. Ich fände das aus Perspektive des KV beruhigender, als wenn das Kind 3 Wochen mit der Mutter wwg ist und niemand das beobachtet. Bzgl. Schule brauchen sich keine Sorgen gemacht werden. In der Kur wird mit den Kindern gelernt. Ich würde mich nicht quer stellen. Im Gegenteil: Ich würde das unterstützen. Es kann eine schöne Zeit für das Kind mit der Mutter sein. Und weil es mit der Mutter weg war, wird es danach nicht bei ihe wohnen, sondern zu euch zurück kehren. Sprecht mit ihr ab, dass sie sich regelmäßig melden soll. Bsp. mit Bildern. Tgl. Anrufen finde ich super, aber auch viel. Vielleicht feste Tage ausmachen (bsp. 3×Woche). So hat der KV Einblick in dem was das Kind macht. Der KV kann darum bitten, dass es gemacht wird, es nicht verlangen. Die Mutter entscheidet ob sie es macht. Sie ist da nicht zu verpflichtet. Denn ich glaube kaum, dass der Vater regelmäßig Fotos vom Kind zur Mutter schickt. Sollte das Kind die Mutter kaum bis gar nicht sehen, dann würde ich hinterfragen, ob eine Mutter-Kind-Kur zum jetzigen Zeitpunkt gut ist. Mit kaum meine ich, bsp. nur 1×Monat für 2-3 Std.. Sollte das der Fall sein würde ich eine Vemehrung des Umgangs anstreben, damit das Kind mehr Zeit mit der Mutter hat. Die Mutter kann die Kur verschieben. Verschieben heißt nicht aufheben, sondern dass die bsp. erst im Frühjahr 21 gemacht wird. Das ist dann auch ein Ziel für die Mutter. Wenn sie sich ganz unsicher sind holen sie sich Rat beiim JA. PS: Einwilligung des KV wird für die Mutter-Kind-Kur nicht benötigt insofern das gemeinsame Sorgerecht da ist. Schließlich dürfte umgekehrt, Kind lebt bei Mutter, der KV mit dem Kind zur Vater-Kind-Kur.

von Ani123 am 09.09.2020, 19:23



Antwort auf: Kur mit der Mutter

Ich bezweifel das das rechtlich sauber ist, den das Kind wird mindestens beim Vater gemeldet sein, evtl liegt sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht Alleinsein ihm. Fraglich wie ein Arzt unter diesen Umständen eine Mutter-Kind-kur überhaupt befürwortet hat. Mit welcher Begründung wenn das Kind nicht bei dieser wohnt?

von Felica am 09.09.2020, 23:09