Guten Tag Frau Bader,
Meine Elternzeit endet zum 11.11.20 ich möchte aber mein Arbeitsverhältnis bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Bis zu welchem Termin spätestens müsste ich das tun. Und vor der Elternzeit/Mutterschutz hatte ich noch Resturlaub den ich nicht nehmen konnte weil ich Berufsverbot bekommen habe. Wenn ich ja kündige muss mir der Resturlaub dann ausgezahlt werden? Und welche Frist könnte ich dafür setzen.
Vielen Dank im Voraus
von
Paula1802
am 15.06.2020, 10:38
Antwort auf:
Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit
Hallo,
1. Sie können in der EZ mit den vertraglichen/ gesetzlichen fristen oder zum Ende der EZ mit einer Frist von 3 Mo kündigen.
2. Resturlaub wird ausgezahlt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2020
Antwort auf:
Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit
ja, der resturlaub muss ausgezahlt werden mit der letzen abrechnung. bez. kündigungsfristen kann ich nichts sicher sagen.
von
mellomania
am 15.06.2020, 19:33
Antwort auf:
Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit
ja, der resturlaub muss ausgezahlt werden mit der letzen abrechnung. bez. kündigungsfristen kann ich nichts sicher sagen.
von
mellomania
am 15.06.2020, 19:33
Antwort auf:
Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit
Kündigst du zum 11.11.20 musst du 3 Monate vorher kündigen. Zu jedem anderen Termin, zB 30.10.20 gelten deine vertraglichen. Bedenke, mit Ende des AV endet die EZ und du musst dich anderweitig versichern. Resturlaub muss ausgezahlt werden.
von
Felica
am 16.06.2020, 08:04