Hallo,
habe folgende Frage:
Ende diesen Monat endet meine Elternzeit nun bin ich aber erneut schwanger.
Dies habe ich auch schon meinem Arbeitgeber mitgeteilt.
Da ich eine Risiko Schwangerschaft habe hat mir mein Frauenarzt schon gesagt das er mir ein beschäftigungsverbot geben wird,wenn meine jetzige Elternzeit zuende geht.
Zu meiner Frage:
Ist es möglich wenn ich die Bescheinigung zum
Beschäftigungsverbot abgebe das mein Arbeitgeber mich einfach kündigt wegen corona als Grund.
Meine Arbeitsstelle ist in einem Café es könnte also sein das wegen es wegen corona wenig Arbeit gibt.
Was ich noch dazu sagen muss ich habe ein Festvertrag und das mein Arbeitgeber mich nicht mehr haben will wegen meiner ersten Schwangerschaft.
von
Nadine2707
am 10.07.2020, 15:35
Antwort auf:
Kündigung trotz beschäftigungsverbot Grund der Kündigung corona
Hallo,
der Ag kann wegen der Schwangerschaft nicht kündigen, es sei denn, das Gewerbeaufsichtsamt erlaubt dies wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2020
Antwort auf:
Kündigung trotz beschäftigungsverbot Grund der Kündigung corona
Als Schwangere bist Du ordentlich unkündbar. Die Kündigung ist rechtswidrig.
ABER:
Du mußt dennoch dagegen vorgehen. Und zwar innerhalb der Ausschlussfrist (!!) von 3 Wochen gerechnet ab Zugang der Kündigungserklärung.
Richtiger Weg ist die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Dabei entstehen Dir keine Kosten, wenn Du einfach zur Rechtsantragsstelle gehst und den fall schilderst und sagst, dass Du Kündigungsschutzklage erheben willst.
Achtung:
Versäumst Du dir Frist, ist die Kündigung dennoch wirksam!
von
Berlin!
am 10.07.2020, 17:12
Antwort auf:
Kündigung trotz beschäftigungsverbot Grund der Kündigung corona
Ich stimme meiner Vorrednerin zu.
Allerdings kann dein AG das kommende BV anfechten. Bsp. kann er dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, wo alle gesundheitlichen Aspekte beachtet werden. Der AG kann sich bei deiner KK melden und das BV hinterfragen und die forschen nach. (Kenne das aus Erfahrung. KK forscht gerne nach wenn begründeter Verdacht besteht.)
Hast du eine Betreuung für das 1.Kind? Trotz BV muss das vorhanden sein. Wenn nicht, wer würde dein Kind betreuen wenn du arbeitest?
von
Ani123
am 10.07.2020, 17:49
Antwort auf:
Kündigung trotz beschäftigungsverbot Grund der Kündigung corona
Hallo erstmal danke für die Antworten,
Ja ich habe eine Betreuung für mein erstes Kind,es kann mir ja keiner nachweisen das ich keine Betreuung habe!
Hab ein Kindergartenplatz ab September davor würde das meine oma übernehmen!
Was würde denn die Krankenkasse machen,mich zu einem anderen Arzt schicken?
Das ist ja kein Problem die Beschwerden sind ja da!!
von
Nadine2707
am 10.07.2020, 23:41
Antwort auf:
Kündigung trotz beschäftigungsverbot Grund der Kündigung corona
Das Problem ist, ein BV aufgrund des Arbeitsplatzes muss vom Arbeitgeber kommen.
Wenn dein Arzt jetzt quasi den Arbeitgeber übergeht und ein BV ausstellt, ohne die Situation vor Ort selbst zu kennen (bspw. sichere Ersatztätigkeit), dann können sowohl Arbeitgeber als auch KK das ganze anfechten.
Wenn du aufgrund körperlicher Beschwerden (generell) nicht arbeiten kannst, muss dein Arzt dich krankschreiben. Ein BV wäre in diesem Fall rechtswidrig.
von
Dojii
am 14.07.2020, 09:50