Hallo Frau Bader, ich weiß, daß die Kündigungsfrist nach der EZ 3 Monate beträgt. Gilt die Kündigungsfrist zum Monatsende oder zum genauen Tag des EZ-Endes? Z.B. die EZ endet am 17.01., ist dann die Kündigung zum 17.04./18.04. oder 30.04. gültig? Wenn der AG einen Aufhebungsvertrag anbietet, gilt der dann zum Ende der EZ oder muß da auch eine Frist eingehalten werden? Viele Grüße Tanja
Mitglied inaktiv - 27.01.2004, 10:27