Frage:
Kündigung nach Elternzeit/Kita-Eingewöhnung
Sehr geehrte Frau Bader,
vor zwei Tagen habe ich erfahren, dass man mich in meinem Job nicht mehr haben will - mein Chef meinte, ich könne einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, ansonsten würde man mir “zum Ende der Elternzeit“ kündigen (hierbei wurde nicht geäußert, ob man versuchen will, mich verbotenerweise während der Elternzeit oder erst nach meiner Rückkehr zu kündigen).
Ich habe eine schriftliche Bestätigung der Elternzeit seitens meines Arbeitgebers für zwei Jahre, jedoch bereits mündlich zugesichert, ab September (also nach einem Jahr und acht Monaten) wieder arbeiten zu gehen (auch nur bis zu diesem Zeitpunkt wurde Elterngeld beantragt). Mein Kind wird voraussichtlich ab August mit der Eingewöhnung im Kindergarten beginnen, sofern wir einen Platz bekommen, denn die Zusage steht noch aus.
Ich bin nicht bereit einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Ich mache mir nun Gedanken, wie ich mich verhalten soll. Sollte die Eingewöhnung im KiGa länger dauern, müsste ich ja ggf. länger zuhause bleiben...finanziell könnten wir eine solche Zeit jedoch ohne Elterngeld nicht überbrücken. Theoretisch würde ich ja ab September wieder arbeiten gehen, dann würde mir ja eventuell am ersten Tag direkt gekündigt - wenn ich aber noch nicht arbeiten gehen kann, weil die Eingewöhnung länger dauert, wie handhabe ich das mit meinem Arbeitgeber?
Haben Sie einen Rat, wie ich diese schwierige Situation lösen kann?
von
WeißeLilie
am 09.02.2019, 08:29
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit/Kita-Eingewöhnung
Hallo,
auch wenn Sie Teilzeit in der Elternzeit arbeiten, haben Sie Kündigungsschutz. sie können das dritte Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers dran hängen.
Ansonsten stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, sich eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber zu suchen, der Sie dann eventuell komplett übernimmt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nach der Elternzeit kündigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2019
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit/Kita-Eingewöhnung
Dein Arbeitgeber kann dir am ersten Arbeitstag mit der normalen Kündigungsfrist kündigen. Einer Verkürzung der beantragten Elternzeit muss er nicht zustimmen.
Du musst am vereinbarten Termin zur Arbeit erscheinen. Plane deshalb ausreichend Zeit, um das Kind einzugewöhnen und falls das nicht klappt, muss der Vater des Kindes eben Urlaub dafür nehmen, oder andere Bezugspersonen helfen bei der Eingewöhnung. Außer du hast noch Resturlaub, um eine kritische Zeit zu überbrücken.
Bis nach dem Sommer ist noch so viel Zeit. Ich würde an deiner Stelle jetzt auf Stellensuche gehen, mit der Agentur für Arbeit reden und den Aufhebungsvertrag dann unterschreiben.
Eins geht jedoch nicht: auf der Stelle beharren und dann doch nicht zur Arbeit erscheinen können.
Mitglied inaktiv - 09.02.2019, 09:24
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit/Kita-Eingewöhnung
Hast Du den geplant im September innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, oder sollte die EZ beendet werden und du in VZ zurück kehren? Wenn TZ innerhalb der EZ, würde ich mich einfach entspannt zurück lehnen. Denn, dann kann er dich noch nicht kündigen, du könntest zudem die EZ um ein weiteres Jahr verlängern und er könnte immer noch nichts dagegen tun. Außer dir das Leben schwer machen indem er sagt er hätte keine TZ-Stelle, oder dir Arbeitszeiten zumuten will welche mit der Kinderbetreuung nicht vereinbar sind. Aber, in beiden Fällen kannst du dann zum Amt gehen und anteilig ALG1 beantragen und dir bei einem anderen AG eine TZ-Stelle suchen welche dann auf die EZ befristet ist. Der AG kann dem kaum widersprechen wenn er selbst dir keine geeignete Stelle anbieten kann oder besser gesagt will. ich würde aber frühzeitig mich an das Amt wenden und denen schon mal sagen wie der AG tickt und das du was suchst ab September.
Sollte er versuchen dir innerhalb der EZ zu kündigen, noch besser. Dann legst du Kündigungsschutzklage ein, das ganze geht vor Gericht und mit Sicherheit findet sich dort dann eine nette Abfindung oder vorher ein Vergleich. Du bist also deutlich am längeren Hebel auch wenn es erst einmal richtig nervig ist.
Habt ihr schon versucht Wohngeld zu beantragen oder Kindergeldzuschlag?
Auf keinen Fall solltest du selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, denn in beiden Fällen hast du das Nachsehen.
Solange das mit dem Arbeiten ab September auch nur mündlich war, spielt es auch keine richtige Rolle. Solange da noch nichts schriftlich ist, gilt es noch nicht als fest. Und ob du innerhalb der EZ arbeitest oder nicht, in beiden Fällen hast du Kündigungsschutz.
von
Felica
am 09.02.2019, 09:53
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit/Kita-Eingewöhnung
Danke schon mal für die Antworten - ich habe bereits vor der Elternzeit in Teilzeit (30 Stunden/Woche) gearbeitet...mit der Ansage, dass man mich dort nicht mehr haben möchte, möchte ich eigentlich auch ungern zurückkehren...
von
WeißeLilie
am 09.02.2019, 11:05
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit/Kita-Eingewöhnung
Ich würde das 3. Jahr Elternzeit nehmen und bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
Da dein Arbeitgeber dir 2 Jahre bewilligt hat, kannst du das 3. Jahr Elternzeit ohne seine Zustimmung nehmen.
von
Himbeere2008
am 09.02.2019, 12:04
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit/Kita-Eingewöhnung
Wenn du bei einem anderen AG arbeiten willst, musst du vorher! die Zustimmung deines jetzigen/alten AG einholen. Diese Zustimmung kann er dir auch verweigern (z.B. wenn du bei einem Konkurrenten anfangen willst). Arbeitest du ohne seine Zustimmung woanders, hat er gute Argumente für eine Kündigung......
von
KielSprotte
am 11.02.2019, 09:48