Frage:
Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit
Darf der Arbeitgeber mich sowie eine weitere Person, die aus der Elternzeit als Teilzeitkraft zurückkehrt kündigen?
Ich habe aus sicherer, zuverlässigen Quelle erfahren, dass man mich sowie eine weitere Person, die kurz vor mir zurückkehrt eventuell kündigen möchte, was aber totaler Wahnsinn wäre, weil die Arbeit für die derzeit anwesenden Personen einfach zu viel ist. Der Arbeitgeber findet die aktuelle Situation aber ganz gut, da er sparen kann, wovon alle anderen beteiligten überhaupt nicht begeistert sind. Das war bevor die 2 Teilzeitanträge auf den Tisch geflattert sind.
Nun meint der Arbeitgeber, dass er uns kündigen möchte und dann lieber eine Vollzeitkraft einstellen möchte. Unsere Kollegen sind schockiert, da die in den vergangenen 2 Jahren zuletzt eingestellten Personen nicht zu gebrauchen waren und wieder gekündigt wurden und man ständig auf den Kalender schaut und auf unsere Rückkehr wartet.
Wäre das ein Fall für das Arbeitsgericht, wenn man uns tatsächlich kündigen sollte? Wir arbeiten beide seit vielen Jahren dort und waren immer wichtige Mitarbeiter. Man nennt das glaube ich auch tragende Pfeiler.
von
beautiful Australia
am 11.03.2023, 16:16
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage neu und geben Sie die Zusatzinfo, wie viele Arbeitnehmer der Arbeitgeber beschäftigt. Dabei zählen Arbeitnehmer, die halbe Tage arbeiten als halbe Arbeitnehmer.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2023
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Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit
Wieviele Mitarbeiter hat die Betrieb?
Wollt ihr teilzeit in elternzeit arbeiten?
von
misses-cat
am 11.03.2023, 16:36
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit
Unabhängig vom rechtlichen Aspekt.
Vielleicht solltest Du Dich allgemein nach einem neuen AG umschauen. Du hattest doch erst Probleme mit Deinem Gehalt, weil Du meinst es sei zu niedrig. Und jetzt will er Dir anscheinend kündigen.
Auf so einem AG kann man verzichten und sich lieber was neues suchen.
von
Suomi
am 11.03.2023, 17:16
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit
Nach der EZ kann erst einmal gekündigt werden. Ob die Kündigung wirklich rechtens ist, kann man gerichtlich prüfen lassen. Also dringend Kündigungsschutzklage einreichen sobald ihr die Kündigung habt. Fristen sind kurz.
von
Neverland
am 11.03.2023, 20:24
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Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit
Hm, wenn es doof läuft, braucht der AG euch gar nicht kündigen...... Ihr habt Anspruch auf eure alte VZ-Stelle. Wenn ihr die nicht erfüllen könnt oder wollt, müsst ihr kündigen. Wie groß ist der Betrieb? Besteht Recht auf TZ?
von
KielSprotte
am 11.03.2023, 23:53
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Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit
Kleinbetrieb zB. Da gelten andere Kündigungs"regeln"/weniger Schutz.
Der AG kann betriebliche/organisatorische Gründe geltend machen für Kündigungen - egal ob 2 TZ-Kräfte, EZ-Rückkehrerinnen, VZ-Kräfte etc.
Du hast zwar ein Recht darauf, TZ zu beantragen - der AG kann das aber aus betrieblichen/organisatorischen Gründen generell ablehnen. Bzw. er muss die TZ eben nicht zu den vom Antragsteller geforderten Konditionen genehmigen (wieder betr./organ. Gründe).
Und ganz schlecht ist eh "ich habe gehört" und die Annahme, dass man als AN selbstverständlich gut genug über alles Bescheid weiß um einschätzen zu können, was der AG sich leisten kann und was nicht.
Insgesamt ist es doch aktuell so: du weißt gar nicht, ob dein TZ-Antrag abgelehnt wird (ich versteh es zumindest so, dass du statt VZ TZ arbeiten möchtest) und du weißt auch nicht, ob dir gekündigt werden soll.
Du hast das nur gehört.
Wie wäre es, wenn du erst mal einen Antrag stellst bzw. mit dem AG über deine Rückkehr sprichst, anstatt dich jetzt schon an Hören-Sagen aufzureiben?
von
suityourself
am 12.03.2023, 15:26
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit
Der AN steckt selbst seit einigen Wochen in Verhandlung mit dem AG. In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, dass man die 2 Rückkehrer ( von VZ auf TZ) kündigen möchte und dann lieber VZ Kräfte einstellen möchte, was die AN aus vielen Gründen nicht lustig findet und bereits angekündigt hat, dass sie dann nicht mehr dort arbeiten möchte, weil sie die Arbeit nicht länger alleine bewältigen kann. Sie hat bereits mehrfach Neulinge eingearbeitet. Leider waren die Personen immer vollkommen ungeeignet und wurden nach einigen Monaten entlassen. Sie wartet händeringend auf unsere Rückkehr, weil sie weiß, dass es dann endlich mal eine Entlastung gibt und der Laden läuft. Egal ob wir VZ oder TZ arbeiten. Sie weiß, dass wir mit allen Aufgaben vertraut sind.
Wir sind insgesamt 25 Mitarbeiter ( gewerbliche und kaufmännische)und sind lediglich aus organisatorischen Gründen auf 3 Standorte aufgeteilt. Ansonsten würden wir alle zusammen an einem Standort arbeiten.
von
beautiful Australia
am 13.03.2023, 15:12