Sehr geehrte Frau Bader,
ich werde nach meiner Elternzeit aufgrund der Entfernung nicht mehr in meinen alten Job zurück kehren. Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und unser Sohn ist bei mir mitversichert. Jetzt werde ich nach der Elternzeit ca. 3 Monate arbeitslos sein, da ich ja selber gekündigt habe, steht mir ja auch für 3 Monate kein AlG zu. Wie verhält sich das mit der Krankenversicherung für mich und unseren Sohn? Muss ich mich für die Zeit selber versichern? Da wir nicht verheiratet sind kann ich uns ja nicht bei meinem Freund familienversichern. Ist mein Sohn wenn ich mich selber weiter versichere dann automatisch mitversichert?
Vielen Dank schonmal.
Grüße
Mitglied inaktiv - 30.07.2018, 10:00
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Elternzeit
Hallo,
es gibt Gründe, die nicht zu einer Sperre führen. Zum Beispiel, weil Sie umgezogen sind wegen der Tätigkeit des Kindsvaters.
Wenn dies alles nicht vorliegt, müssen Sie sich selber freiwillig versichern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2018
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Elternzeit
Es muss nicht sein das du eine Sperre bekommst. Rede mit dem Amt, bei gewichtigen Gründen für den Umzug, zB weil der Vater woanders einen besseren Job bekommen hat, muss das AA keine Sperre auferlegen. Aber erst mit dem Amt klären, dann kündigen.
Plan B, hast du die kompletten 3 Jahre EZ ausgenutzt? Falls nein, versuche zu verlängern und dir erst was neues zu suchen um dann zu kündigen. Wenn du mindestens 2 Jahre EZ hattest, darf der AG der Verlängerung nicht widersprechen.
Im härtesten Fall musst du dich wirklich selbst versichern.
von
Felica
am 30.07.2018, 16:36
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Elternzeit
Du brauchst eine Begründung vorm Amt für die Kündigung. Wobei fehlende kinderbetreuung ein gewichtiger Grund für das Amt ist. Dann wirst Du auch nicht gesperrt
von
Sundancer
am 31.07.2018, 08:07