Hallo, wenn - meine Elternzeit für das erste Kind zu Ende ist (aufgrund Elternzeit fortbestehen der Pflichtmitgliedschaft in der GKV) - und ich erneut schwanger bin (aber die Schutzfrist noch nicht begonnen hat) - und der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub bewilligt bis die Schutzfrist für das 2. Kind beginnt besteht dann meine Mitgliedschaft in der GKV nach 192 (2) weiterhin fort? Ach ja, mein Mann ist privat versichert. Liebe Grüße und danke Heike
Mitglied inaktiv - 09.07.2008, 17:22