Kindsvater vorbestraft auf Bewährung will das geteilte oder Volle Sorgerecht!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindsvater vorbestraft auf Bewährung will das geteilte oder Volle Sorgerecht!

Hallo Frau Bäder, Meine Geschichte ist leider eine sehr lange Geschichte und nicht einfach zu verstehen anfangs nach der Trennung lief es mit dem Umgang zu unserem Sohn gut bis der Kindsvater Dinge tat wie steroide spritzen,Aggressives Verhalten gegenüber mir und unseren Sohn sowie gelogen und damit das Vertrauens Verhältnisse gebrochen hat.Den Umgang habe ich aber für ein Kleinkind auf alle 2 Wochenenden mit 8std zur Zeit gestaltet.Ich Erfuhr im laufe der Beziehung Dinge wie das er vorbestraft ist 10 Jahre auf Bewährung und 4 Jahre im Vollzug war schwere Körperverletzung räuberischer betrug und Diebstahl. Ehemaliger Alkoholiker und deshlab auch von der bewährungshilfe und so einer Justiz Psychologin immer Urin Kontrollen 1 mal im Monat jetzt äusserte er das er die gemeinsame Sorge einklagen will oder das gesamte Sorgerecht und das Jugendamt steht leider hinter hin weil diese interessieren sich nicht für seine Vorgeschichte nicht sagten er sei verantwortungsbewusst sie wissen doch garnicht wie er ist sie haben mit ihm nicht zusammen gelebt. Er versucht mich mit allem fertig zu machen,weil ich ja so Krank bin rein körperlicher Natur leider vor einem Jahr aus dem Rollstuhl gekämpft und ich sein nicht fähig mein Kind alleine zu versorgen...Genau das alles musste ich zu einer Anwältin bringen weil das Jugendamt meine Krankheit die körperlicher Natur ist Stoffwechsel Erkrankung gefährdend für meinen Sohn sieht deshlab wird sogar eine Kindswohlgefährdung bei mir überprüft. .Kann er mit seinen Vorstrafen das Sorgerecht oder das gemeinsame für unseren Sohn erzielen? Hab echt Angst vor ihm und seinem Drohungen.. Liebe Grüße

von bibijana24 am 01.04.2019, 01:46



Antwort auf: Kindsvater vorbestraft auf Bewährung will das geteilte oder Volle Sorgerecht!

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind darf ich nichts sagen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2019



Antwort auf: Kindsvater vorbestraft auf Bewährung will das geteilte oder Volle Sorgerecht!

Da du bereits anwaltlich vertreten bist, darf Frau Bader dir nicht antworten. Tatsächlich ist es aber nicht relevant, was er früher mal getan hat wie zB Gefängnisstrafe - es interessiert nur, wie er sich jetzt verhält. Wenn du Gewalt oder massive Drohungen gegen dich damals nicht zur Anzeige gebracht hast, ist auch das nicht relevant, weil letztendlich nicht nachweisbar. Lügen und gefühlter vertrauensmißbrauch sind auch kein Grund, Umgang zu verhindern. Immerhin hast du ihm auch mal genügend Vertrauen geschenkt, mit ihm ein Kind zu bekommen. Bzgl deiner Krankheit solltest du ein ärztliches Attest einholen, das attestiert, das diese keine Einschränkung in der Sorge und Aufsicht eures Kindes darstellt. Und du solltest dich nicht so einschüchtern lassen.

von cube am 01.04.2019, 07:49



Antwort auf: Kindsvater vorbestraft auf Bewährung will das geteilte oder Volle Sorgerecht!

Danke für die Antwort. Ich habe nichts zur Anzeige gebracht, eben weil er mich immer so eingeschüchtert hat und es weiter tut. Meine Ärzte haben das alles attestiert und der Kindsvater hat auch nie mit uns zusammen gelebt getrennte Wohnungen immer schon, nie unseren Sohn versorgt das habe ich alles alleine gemacht. In 2 Wochen ist erstmal die Verhandlung gegen das Jugendamt, weil das würde auch alles vom Vater vorangetrieben kann einfach nicht glauben das wir soviele Gesetze haben aber kein Gesetz dafür das man Straftäter in sachen Sorgerecht gesondert behandeln sollte grade bei Gewalttätern auf Bewährung. :-( hab echt Angst vor ihm und das er mit allem durch kommt in dem System Lg und Dankeschön

von bibijana24 am 01.04.2019, 22:32



Antwort auf: Kindsvater vorbestraft auf Bewährung will das geteilte oder Volle Sorgerecht!

hast du eine engagierte Anwältin? dass der kv gewalttätig ist, heisst leider gar nichts, was das Kind betrifft. ich bin mir fast sicher, dass er das geteilte Sorgerecht bekommen wird. das ist aber m.e. nicht eh nur eine Formsache. das umgangsrecht würde mir sorgen machen. und das wirst du nicht los.

Mitglied inaktiv - 02.04.2019, 08:38



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