Guten Abend
Ich habe es tatsächlich geschafft unser Kind im NRW zurückzustellen.
Wie verhält es sich mit den Kindergarten Beiträgen? Es ist ja nur das letzte kindergarten Jahr beitragsfrei. Muss ich jetzt rückwirkend was bezahlen, oder wird das Jahr auch beitragsfrei angerechnet?
Ich finde leider bei der Stadt unter der Satzung nichts darüber. Danke schön im voraus. Vielleicht lesen das auch paar Mütter aus NRW und können die Frage auch beantworten
von
erbsi1
am 04.03.2020, 18:19
Antwort auf:
Kindergarten Beiträge
Hallo,
ich kenne mich nicht in jedem Länderrecht aus - ich habe keine Ahnung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2020
Antwort auf:
Kindergarten Beiträge
Schau mal, hier ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen verlinkt, wonach die Kommune die Beiträge für das dann nicht letzte, sondern vorletzte Kitajahr bei einer Schulrückstellung zurückfordern darf:
https://mobil.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_8-K-191612_Elternbeitraege-fuer-beitragsfreies-letztes-Kindergartenjahr-koennen-bei-Zurueckstellung-vom-Schulbesuch-nachgefordert-werden.news14597.htm
Aber wurde jetzt nicht entschieden, dass in NRW ab diesem Jahr (2020/2021) auch das vorletzte Kitajahr beitragsfrei wird? Wenn das so ist, müsstet ihr davon ja auch profitieren...
von
Rotkehlchen
am 05.03.2020, 10:55