Frage: Kindererziehungszeiten

Guten Abend, Ich habe eben bei RTL eine Sendung gesehen und war total erstaunt, dass man kindererziehungszeiten beantragen muss bei der Rentenversicherung. Ich dachte immer das wird automatisch angerechnet. Im Netz werde ich irgendwie nicht ganz schlau, also ich habe 2 Kinder, geboren 2008 und 2014. Ich war jeweils 12 Monate zu Hause und dann wieder arbeiten. Kann ich diese Zeiten mir noch nachträglich beantragen oder sind diese 2 Jahre dann verloren???? Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar . Gruss

von erbsi1 am 14.09.2020, 22:40



Antwort auf: Kindererziehungszeiten

Hallo, das können Sie ohne Problem noch nachholen. Das Formular bei der Dt Retenversicherung heißt V0800. Wichtig ist, dass auch der KV mit unterschreiben muss. In dem Zusammenhang macht es Sinn, gleichzeitig eine sog. Kontenklärung zu beantragen. Das bedeutet, dass die Dt. RV prüft, ob alle Unterlagen von Ihnen vorliegen und Sie die ggf. einreichen können. Wenn man 65 ist wird es schwerer sein, die Sachen (Abschlusszeugnis, Nachweis Ausbildung) nachträglich zu besorgen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2020