Frage: Kinderbezogener Familienzuschlag

Hallo Frau Bader,   mein Mann und ich haben uns getrennt. Er ist Polizist in BW und bekommt kinderbezogenen Familienzuschlag für unsere 3 Kinder.   Bekommt er diesen auch noch weiter, wenn wir die Trennung beim Arbeitgeber melden und die Kinder künftig bei mir leben und dann auch später nach einer Scheidung?   Der ehegattebezogene Familienzuschlag wird ja sogar nach der Scheidung noch weiterbezahlt, so lange mein Mann mir unterhaltsverpflichtet ist.   Danke für Ihre Rückmeldung!

von SarahS. am 22.02.2024, 20:26



Antwort auf: Kinderbezogener Familienzuschlag

Hallo, das ist Beamtenrecht und somit nicht mein Bereich. Ich habe aber etwas für Sie herausgegoogelt: https://www.meisterernst.de/aktuelle-rechtsinfos/beamtenrecht/kinderbezogener-familienzuschlag-im-falle-der-scheidung   Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2024



Antwort auf: Kinderbezogener Familienzuschlag

Ich frage deshalb, weil man eine Trennung beim LBV nur Anzeigen muss, wenn man Kinder hat und dies dann auf dem Antrag vermerken muss, mit dem man den kinderbezogenen Familienzuschlag beantragt 🤔.    Ich ging eigentlich davon aus, dass der Familienzuschlag für die Kinder immer bezahlt wird, egal wo die Kinder leben aber dass man dies melden muss hat mich stutzig gemacht. Ist bei drei Kindern ja kein kleiner Betrag, der dann wegfallen würde, FALLS das daran gekoppelt sein sollte, dass der Vater bei den Kindern lebt.

von SarahS. am 23.02.2024, 14:39