Kinderbetreuung zwischen Krippe und Kindergarten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderbetreuung zwischen Krippe und Kindergarten

Hallo, wir hatten vor kurzem einen regelrechten Schock zu verkraften. Uns wurde von der Kinderkrippe mitgeteilt dass unsere Tochter geb. 12.2019 sobald sie 3 Jahre ist aus der Kinderkrippe raus fällt. Unser Kind ist natürlich schon im Kindergarten angemeldet und Kinderkrippe und Kindergarten hat den gleichen Träger als Kommune. Beide Einrichtungen im gleichen Ort quasi gegenüberliegend. Somit sollte ein Austausch über die Planung möglich sein. Die Vorgehensweise war in der Vergangenheit so dass Kinder aus der Krippe vorrangig im Kindergarten natürlich aufgenommen werden. Das hat auch über Jahre gut funktioniert. Egal ob das Kind vllt. erst mit 3,5 Jahren von Krippe in Kindergarten wechselt. Nun zum Problem, nachdem uns offeriert wurde, dass ab Januar 2023 unser Krippenplatz für unsere Tochter nicht mehr zur Verfügung steht gingen wir davon aus, dass unser Kind dann ab diesem Zeitpunkt in den Kindergarten gehen kann. Diese haben uns nun mitgeteilt dass wir das Kind wegen "Überfüllung" frühestens im September bringen können. Dieses Problem haben insgesamt 6 Kinder. Auch Kindergärten in den Nachbargemeinden sind bereits mit Sondergenehmigung schon heute überfüllt. Somit müssen wir 9 Monate unser Kind selbst betreuen? Das klappt natürlich nicht.... Wir sind etwas verzweifelt. Was sind hier unsere Rechte? Stehen wir hier allein da? Darf das der Träger/die Kommune einfach so machen? Was können wir dagegen unternehmen? Vielen Dank und Grüße

von DerPapa1992 am 14.10.2021, 17:33



Antwort auf: Kinderbetreuung zwischen Krippe und Kindergarten

Hallo, so einfach kann sich die Gemeinde das nicht machen. Es besteht ein Rechtsanspruch. Schreiben Sie die Gemeinde an und setzten Sie eine Frist von 3 Wochen, um zu bestätigen, dass ein Platz vorgehalten wird. Drohen Sie mit Klage und Schadensersatz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2021



Antwort auf: Kinderbetreuung zwischen Krippe und Kindergarten

Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Setz dich sofort mit der zuständigen Behörde in Verbindung und mach deinen Anspruch geltend. Man wird dir einen Platz zuweisen, vielleicht nicht in der Kita.

von Pamo am 15.10.2021, 07:49



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