Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für Ihre Hilfe von vor ein paar Tagen! Ich arbeite mich gerade durch das Formular zur Erstattung des Verdienstausfalls bei Kita-Schließung / Quarantäne (arbeite ich meinem AG zu). Dabei gibt es den Punkt "Anspruch auf Notbetreuung" - theoretisch habe ich diesen (Gesundheitswesen), praktisch war der aber für die meiste Zeit wg einer Quarantäne-Anordnung fürs Kind natürlich nicht möglich. Nach Ende der Quarantäne hätte mein Kind wohl wieder Anspruch auf Notbetreuung gehabt, allerdings habe ich mich nicht darum gekümmert, da ich es nicht für vertretbar halte, ein zweijähriges Kind abrupt für 4 Tage in eine wildfremde Umgebung (die eigentlich Einrichtung hatte ja weiterhin komplett geschlossen) zu geben. Kann mir deswegen die Leistung gestrichen werden, bzw. kann ich "kein Anspruch auf Notbetreuung" ankreuzen? Danke und herzliche Grüße!
von anna_b_c_d am 20.11.2020, 11:18