Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

Hallo, ich habe ein Anliegen, welches mich seid Monaten bedrückt und hoffe darauf, hier etwas Rat und Halt zu finden.. Kurz zu mir: -ich bin 20 Jahre, Mutter von einer 14 Monat alten Tochter -Deutsche -war mit dem Kindesvater nicht verheiratet -Kind war geplant -habe seid Geburt das alleinige Sorgerecht -Kindsvater und ich kennen uns seid 8 Jahren -Kind entstand in letzter 2-jährigen Beziehung (2016-2018) Kurz zum Kindsvater: -Moslem aus Kosovo -„religiös“ nach seinen Willen -unberechenbar Also, ich habe einen Brief von dem Anwalt meines Ex Freundes bekommen, in dem steht, dass er für ihn beantragt, dass er jeden Mittwoch und an jedem ungeradem Wochenende das Kind mitnehmen darf. Kurz und knapp: Es geht um das Umgangsrecht, welches jetzt gerichtlich geklärt wird im April. Natürlich habe ich eine Anwältin, mit der ich diese Sache klären werde, aber es würde mich beruhigen, wenn mit jemand hier schon mal eine Antwort auf meine momente Situation geben könnte, es macht mich wahnsinnig. Da ich wie gesagt den Kindsvater schon 8 Jahre lang kenne, hatte ich gedacht, dass ich ihn kenne und weiss, auf was ich mich einlasse mit ihm... Aber alles kam anders.... Natürlich... Zuerst die allgemeine Geschichte, sonst könnte es verwirrend sein. Ich und der Kindsvater kennen uns 8 Jahre. Hin und wieder waren wir mal ein Paar. Im Jahr 2016 bis 2018 waren wir ein durchgehend festes Paar. Nach dem ersten halben Jahr 2016 zog er zu mir in mein „Kinderzimmer“ im Haus meiner Eltern, weil er bei sich zu Hause nur Gewalt und Stress erlebt. Wir wollten ein gemeinsames Kind und ich wure nach 9 Monaten schwanger. Ich und mein Ex Freund wollten zusammen in die Einliegerwohnung ziehen, die unter der Wohnung meiner Eltern liegt. Meine Tochter kam im Januar 2018 zur Welt und wir wollten im Februar 2018 runter ziehen. Im Februar 2018 trennte ich mich von meinem Ex Freund, weil er zu gefährlich ist. Seidem hatte er sich 8 Monate darauf nicht gemeldet wegen des Kindes, stattdessen hat er mir und meiner Familie Angst gemacht. Nach diesen 8 Monaten stand er bei mir vor der Haustür, entschuldigte sich, wir redeten und wurden nochmal kurze Zeit später ein Paar, weil ich dachte, dass man sich in 8 Monaten Gedanken gemacht haben und er sich geändert haben könnte. Im September wurde wir ein Paar. Diese beziehung bis November. Von November bis Januar traf ich mich bzg des Umgangsrechtes mit ihm und meiner Tochter, weil ich Angst hatte, dass ich sonst Stress mit dem Jugendamt bekomme, wenn ich ihm das Kind verweigere. Ich habe seid Januar eine Anwältin und seidem ich keinen Kontakt mehr zu ihm. Vor meiner Schwangerschaft war er ein lieber, zuvorkommender Partner, der mich alles machen lassen hat, was ich wollte, wo ich wollte, mit wem ich wollte.. jetzt kommt das typische Klischee.. In der Schwangerschaft hat er sich um 10000 Grad gedreht! Lasst mich kurz zusammenfassen: In der Schwangerschaft: -er hat mich geschlagen -er stritt sich mit mir über dir unnötigsten Sachen, unterstellte mir förmlich Sachen, war immer auf Stress und Streit aus -er hat mir verboten Freunde zu haben -verboten meine beste Freundin zu haben -verboten in die Stadt zu gehen/ raus zu gehen -schottete mich von Familie und Freunden ab -durfte auf keinen Geburtstag mehr gehen (andere Männer, Menschen die Alkohol trinken) -ich durfte meine Nachbarn nicht mehr grüßen -musste mich bedeckter anziehen -darf kein Facebook ect mehr haben -Gruppenarbeiten in Schule nicht möglich, weil ein Mann in meiner zugeteilten Gruppe war -schläft sich selbst ins Gesicht und rastet total aus -hat mir gedroht, mir ein Messer in den Bauch zu stecken -hat mir gedroht, mein Kind weg zu nehmen -spielt mir Krankheiten vor, die er nicht hat -musste den Krankenwagen rufen, weil er sich fallen lassen hat auf der Straße und ee angeblich keine Luft bekäme und der Sanitäter sagte mir, dass er den (ich zitiere) „sterbenden Schwahn“ spielen würde, er habe nichts Als meine Tochter auf der Welt war: -er sticht sich vor mir und meiner Tochter mit dem Schraubenzieher mehrmals in Hand und Rippen aus purer Wut -er stellt ich zwischen mich und Haustür als ich raus gehen wollte und tritt meine Tochter damals in ihrem Maxi Cosi mit dem Fuß durch die Wohnung -schüttelte mehrmals das Kind während meines Daseins (auch Zeuge meine Mutter) -schreit das Kind an, ist überfordert -zieht die Decke nachts über den Kopf und meckert, als sie wach wurde und hunger bekam -er besteht darauf, dass das Kind muslimisch wird und kein Schweinefleisch o.ä verzehrt -Ich kam nach Hause und meine Tochter hatte einen fiesen, großen, roten Fleck auf der Nase, der tagelang blieb (Angeblich hat er ihre Nase spielerisch schnappen wollen) -er ist auf meinen Vater los gegangen und hat ihn gegen den Bauch getreten, haben Anzeige gegen ihn erstattet wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung -er hat falsche Aussagen beim Jugendamt gegen mich gemacht und habe ihn angezeigt wegen falscher Verdächtigung (er hat es bei meinem Vater zugegeben am Telefon, dass er es war) -droht meinem Vater, er will das Geld haben, welches ich und mein Ex für die gemeinsamen Möbel gespart hatten, sonst würde er um 12 Uhr kommen (wollten zusammen in die Einliegerwohnung meiner Eltern ziehen, trennten uns aber, bevor dies umgesetzt wurde) -droht mir mit dem Rechtsanwalt -droht mir „du wirst es bereuen“ -lehnt Körperkontakt zum Kind ab, weil er beleidigt ist, dass sie weint auf seinem Arm Letzte Aktionen: -2 Fensterscheiben wurden mir eingeschlagen (Auch wenn ich es nicht nachweisen kann, war er es zu 100%, wer sonst) -Telefonterror von dritten Personen, da ich ihn blockiert habe überall -tauchte ständig vor meiner Haustür auf So..... Im April wird das gabze geklärt, aber ich möchte auf gar keinen Fall, dass er das Kind überhaupt bekommt!!! Nicht alleine, nicht begleitet, gar nicht! Wenn ich diesen Satz höre „Er ist der Vater, er hat das Recht, sein Kind zu sehen“ flippe ich aus, tut mir leid! In meinen Augen ist das absoluter Schwachsinn!! Man müsste doch besser denken, dass das KIND das RECHT auf Guten Umgang und ein gewaltloses Leben! Mit diesem Mann, haben wir beide mehr Stress als alles andere! Wenn er mich schon so behandelt hat, dann wird er das Kind erstrecht so behandeln... Was er ja schon hat.. Geschüttelt.... Angeschriehen.... Rote Flecken verpasst...... 8 Monate nicht gemeldet.... Ich bin ehrlich kein Freund davon, dass das Kind unter getrenntlebenden Eltern leiden muss, nur weil die Eltern sich gegenseitig eins auswischen wollen, weil sie mit sich nicht mehr klar kommen.. Aber bitte, bei so einem gefährlichen menschen lasse ich nicht mein Kind! Ich habe viele Zeugen, Beweise.... Das darf nicht sein, dass so jemand an ein Kind ran darf... Helft mir...

von lienchen0105 am 17.03.2019, 13:15



Antwort auf: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind darf ich nichts sagen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2019



Antwort auf: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

Frau Bader wird dir nicht antworten, weil du anwaltlich beraten wirst

Mitglied inaktiv - 17.03.2019, 13:36



Antwort auf: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

Hast du irgendwas davon zur Anzeige gebracht? Falls nein, machst du dich halt wenig glaubwürdig. Du musst beweisen das der Umgang dem Kindeswohl schadet, nur auf deine Aussagen wird man sich vor gereicht kaum verlassen.Die ganze Geschichte drum herum wird keinen Richter interessieren, schon mal gar nicht wenn ihr so eine On-Off-Beziehung führt. Selbst wenn du nachweisen kannst das er dir gegenüber handgreiflich geworden ist, dich belästigt hat usw, du musst beweisen können das er eine Gefahr für das Kind selbst ist. Was schwer ist wenn du nichts davon eben zur Anzeige gebracht hast.

von Felica am 17.03.2019, 13:39



Antwort auf: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

Letztendlich wird das Gericht das klären, ich persönlich glaube aber nicht, dass man ihm das Umgangsrecht komplett entziehen wird. Zum einen stellt sich die Frage, ob du deine Anschuldigungen beweisen kannst und zum anderen wäre ja auch ein begleiteter Umgang bspw. mit Familienhilfe denkbar.

von chrissicat am 17.03.2019, 13:46



Antwort auf: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

Frau Bader wird weder diesen Roman lesen noch antworten da anwaltlich vertreten bereits. Kurz und knapp: Das Gericht interessiert nicht was war, sondern nur die Zukunft! Du interessierst auch nicht, nur das Kind. Rat: Beantrage dass der Umgang vorerst begleitet stattfindet vom Jugendamt, damit Kind und Vater eine Bindung aufbauen können. Wenn das gut und zuverlässig läuft kann man sich über weiteres unterhalten. Wenn er wirklich so ist wie beschrieben wird er das eh nicht durchziehen.

von Sternenschnuppe am 17.03.2019, 13:50



Antwort auf: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

Als allererstes: Du hast damals die Entscheidung getroffen MIT OIHM ein Kind zu bekommen, jetzt wirst Du mindestens 18 Jahre mit dieser Entscheidung leben müssen. Gewöhne Dich an den Gedanken! Ob Du das willst oder nicht: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater. Wenn es berechtigte Zweifel gibt, dann wird der Umgang begleitet stattfinden. Was ist daran falsch? Nochmal: Du hast Dich bewusst für ihn als Vater entscheiden, jetzt musst Du (und das Kind) damit leben. das ist kein Vorwurf sondern einfach Fakt. Dringe auf begleiteten Umgang, mal sehen wie lange er das durchhält... Übrigens: alles was er Dir oder deinen Eltern zufügt spielt nur eine untergeordnete Rolle in Umgangsverfahren weil es da um ihn und sein Kind geht, nicht um jemand anderen. Gruß D

von desireekk am 17.03.2019, 13:51



Antwort auf: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

Hab mir grad alles durch gelesen.. Mich schüttelt, wenn meine Tochter (bald 15) so einen Typen an schleppt.... Ins Kinderzimmer bei uns ziehen dürfte der niemals..... Mädel, euer Kind war echt gewünscht???? Ich hoffe du hast das Alleinige Aufhaltsrecht..... Umgang wirst du so nicht verhindern können, wenn geht nur begleitender Umgang Ich hoffe deine Eltern stehen zu dir, auch wenn du schon volljährig bist.

Mitglied inaktiv - 17.03.2019, 15:10



Antwort auf: Kann man hiermit dem Kindsvater das Ungangsrecht verweigern?

da du bereits anwaltlich vertreten bist. Und deine Anwältin müsste dir doch dazu etwas sagen/raten können? Deine Anwältin, die alle Umstände genau kennt, ist doch dazu deutlich qualifizierter als eine Antwort aus einem Forum. Es tut mir leid, aber das wirkt alles irgendwie merkwürdig. Er sticht sich selbst mit einem Schraubenzieher in den Körper und du erlaubst dennoch weiterhin in irgendeiner Form Kontakt zur dir, so dass es immer weitere Vorfälle geben kann? Wie zB deinen Vater in den Bauch treten. Beim gemeinsamen Shoppen/Spaziergang? zusammen brechen, Kind schütteln usw Verstehe ich nicht.

von cube am 18.03.2019, 09:32



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