Sehr geehrte Frau Bader,
in meinem Fall geht es darum, dass ich bereit bin die Vaterschaft für ein gemeinsames Kind mit meiner Ex-Freundin noch vor der Geburt anzuerkennen, obwohl ich mir nicht zu einhundert Prozent sicher bin der leibliche Vater des Kindes zu sein. Auch wenn meine Ex keine Zweifel daran hat, bin ich mir jedoch nicht ganz sicher.
Meine Frage ist jetzt, kann ich die Vaterschaft, sollte sich herausstellen, dass ich nicht der Vater bin, später wieder annullieren? Da ich nicht bereit bin für ein nicht von mir gezeugtes Kind zu zahlen, bzw. die Rolle des Vaters zu übernehmen.
von
AnRa
am 12.11.2018, 17:55
Antwort auf:
Kann ich eine anerkannte Vaterschaft annullieren?
Hallo,
SIe könnten innerhalb von 2 Jahren anfechten. Aber unproblematischer ist es, wenn Sie es vor der Anerkennung klären.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2018
Antwort auf:
Kann ich eine anerkannte Vaterschaft annullieren?
ich würde an deiner stelle VOR dem allen auf einen vaterschaftstest bestehen. dann weißt du sicher, ob du der vater bist oder nicht. wenn du einmal eingetragen bist, wird das ein hickhack...warum erst anerkennen und dann eventuell anfechten? wie soll denn ohne ein vaterschaftstest rauskommen dass du nicht der vater bist? da der eh gemacht werden muss, soll, wie auch immer würde ich das an deiner stelle vorher machen. jetzt.
von
mellomania
am 12.11.2018, 20:03
Antwort auf:
Kann ich eine anerkannte Vaterschaft annullieren?
Seh ich auch so. Warum jetzt etwas unterschreiben, von dem du gar nicht weißt, ob es überhaupt richtig ist? Zumal ich davon ausgehe, hast du die Vaterschaft erst mal anerkannt, wird sich die KM sicher eher querstellen, wenn du im Nachhinein einen Test verlangst. Sowas gibt doch erst recht böses Blut nach dem Motto "ach, jetzt auf einmal willst du nicht mehr der Papa sein" etc.
von
cube
am 13.11.2018, 09:06
Antwort auf:
Kann ich eine anerkannte Vaterschaft annullieren?
Ich würde Dir auch dringend raten, Dir vorher Gewissheit zu holen. Wenn Du einmal eingetragen bist, ist es sehr schwierig da rauszukommen, auch wenn Du nicht der Vater bist. In unserem Bekanntenkreis gab es diesen Fall. Er war per Test nicht der Vater, sie hatte ihm das Kind untergeschoben und dennoch war es ein großer Kampf da rauszukommen und nicht mehr zu zahlen. Der richtige Vater hatte nämlich kein Interesse stattdessen eingetragen zu werden und dem Staat ist irgendein Vater lieber als kein Vater (sonst muss ja der Staat einspringen).
von
Car.78
am 13.11.2018, 13:47