Liebe frau bader, Ich bin lehrerin an einer kleinen schule und schwanger. Das schulamt besetzt die stellen in elternzeit sofort neu und man bekommt dann nach der elternzeit eine stelle an irgendeiner freien schule im landkreis. Die einzige möglichkeit den arbeitsplatz zu erhalten ist quasi direkt wieder zu kommen. Beim ersten kind habe ich also nach sechs monaten TZ gearbeitet und dadurch viel elterngeld verloren, da ja alles miteinander verrechnet wurde. Jetzt überlege ich ein wenig zu tricksen und die elternzeit zweizuteilen. Aber wie sieht es dann mit meinem elterngeld aus? Kann ich sechs monate elterngeld beziehen, dann vier monate TZ arbeiten und dann nochmal sechs monate zuhause bleiben und elterngeld beziehen? Ich bin hauptverdiener bei uns, so dass mein mann zwar elternzeit nehmen kann, das beziehen des elterngeldes für ihn aber unsinnig ist. Vielen dank für ihre antwort.
von Bine.30 am 08.11.2013, 12:28