Hallo Frau Bader. Kann der Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitsplatz mit Früh -und Spätdiensten bei Teilzeit in Elternzeit bestehen, obwohl der alte Arbeitsplatz im Unternehmen noch existiert? Ich arbeitete mit Leitungsfunktion im Früh -und Spätdienst. Nach meiner ersten Schwangerschaft habe ich 3 Jahre Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Ich konnte anteilmäßig (25 Std. /Woche) meinen vorherigen Job mit Leitungsfunktion, aber mit flexiblen Arbeitszeiten weiter ausüben. Nach meiner 2-ten Schwangerschaft (Mutterschutz folgte sofort auf die 3 Jahre Teilzeit in Elternzeit), habe ich nun dieses Angebot bekommen: 1. Teilung eines anderen Arbeitsplatzes (ohne Leitungsfunktion) mit einer Kollegin 2. Früh- bzw. Spätdienste, vorgegebene Arbeitszeiten 3. Weniger Gehalt Mein alter Arbeitsplatz wird derzeitig mit einer Kollegin besetzt, auch Teilzeit in Elternzeit mit flexiblen Arbeitszeiten. Spätdienste sind in meiner momentanen Situation nicht möglich. Habe ich irgendeinen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz? Danke!
von moppel12 am 10.11.2013, 22:19