Kann der Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitsplatz mit Früh -und Spätdiensten bei

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann der Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitsplatz mit Früh -und Spätdiensten bei

Hallo Frau Bader. Kann der Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitsplatz mit Früh -und Spätdiensten bei Teilzeit in Elternzeit bestehen, obwohl der alte Arbeitsplatz im Unternehmen noch existiert? Ich arbeitete mit Leitungsfunktion im Früh -und Spätdienst. Nach meiner ersten Schwangerschaft habe ich 3 Jahre Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Ich konnte anteilmäßig (25 Std. /Woche) meinen vorherigen Job mit Leitungsfunktion, aber mit flexiblen Arbeitszeiten weiter ausüben. Nach meiner 2-ten Schwangerschaft (Mutterschutz folgte sofort auf die 3 Jahre Teilzeit in Elternzeit), habe ich nun dieses Angebot bekommen: 1. Teilung eines anderen Arbeitsplatzes (ohne Leitungsfunktion) mit einer Kollegin 2. Früh- bzw. Spätdienste, vorgegebene Arbeitszeiten 3. Weniger Gehalt Mein alter Arbeitsplatz wird derzeitig mit einer Kollegin besetzt, auch Teilzeit in Elternzeit mit flexiblen Arbeitszeiten. Spätdienste sind in meiner momentanen Situation nicht möglich. Habe ich irgendeinen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz? Danke!

von moppel12 am 10.11.2013, 22:19



Antwort auf: Kann der Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitsplatz mit Früh -und Spätdiensten bei

Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Wenn Sie zuletzt ohne Schicht gearbeitet haben, sollte der AG ausführen, warumd ies jetzt nicht mehr möglich ist. Weniger Lohn darf er nicht zahlen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2013



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