Frage: Jobwechsel

Hallo guten Abend, Habe folgende Situation bin aktuell bis 31.12.2023 noch in Elternzeit, übe aber grade einen Minijob bei einer Firma aus mein hauptarbeitgeber weiß von dem minijob )!!! Diese Firma würde mir eventuell wenn alles gut geht mir zum 1.1.24 einen Vertrag in vollzeit anbieten!!! Nun meine Frage wie lange vorher muss ich den kündigen !!! Bzw meinem hauptarbeitgeber Bescheid geben ob oder ob nicht ich ich wieder zur Verfügung stehe !! Oder reicht es dann zum 1.11 zu kündigen und meine Kündigungsfrist einhalte!? Oder kann mir mein hauptarbeitgeber mit ein Strich durch die Rechnung machen ??? Danke im Vorraus für die Antwort Hoffe man versteht was ich fragen will und dies nicht all zu kompliziert ist

von Chiara85 am 11.06.2023, 22:01



Antwort auf: Jobwechsel

Hallo, wenn die Elternzeit tatsächlich am 31.12. endet, ist es doch ganz einfach. Dann haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten, in dieser müssen Sie schriftlich kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2023



Antwort auf: Jobwechsel

Du hast genau zum 31.12.23 eine drei Monate Frist zum Kündigen. Das ist so im Elternzeitgesetz vorgesehen. Nein dein AG kann so dir keinen Strich durch die Rechnung machen. Willst du zum 1.12.23 wechseln musst du nur deine Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag einhalten.

von MamaausM2 am 11.06.2023, 23:12



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