Gehalt im Beschäftigungsverbot nach Jobwechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach Jobwechsel

Guten Abend, ich habe zum 01.09.22 meinen Job gewechselt, bin allerdings beim gleichen Arbeitgeber geblieben (Landratsamt). Demzufolge erhielt ich Ende des Monats September das erste (höhere) Gehalt i.H.v. 2400€ Netto. Nun wurde ich Anfang Oktober schwanger. Meine Frage wäre nun, ob ich im Falle eines BV weiterhin die 2400€ bekäme oder ob der Durchschnitt gebildet wird mit dem Juli, August (je 2100€) und September Gehalt. Also folglich ca. 2200€. Vielen Dank schonmal und liebe Grüße Annika

von Annika8394 am 12.12.2022, 19:54



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach Jobwechsel

Hallo, Sie bekommen den neuen höheren Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2022



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach Jobwechsel

Da es eine dauerhafte Erhöhung ist, bekommst du im BV das höhere Gehalt. Der Durchschnitt kommt nur zum Tragen wenn der Lohn in den Monaten schwankt durch Zulagen etc

von MamaausM2 am 12.12.2022, 21:47



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