Ich bin schwanger und stehe bis 31.12. in einem befristeten Arbeitsverhältnis auf geringfügiger Basis (Minijob). Mein Frauenarzt stellte mir allerdings ein Beschäftigungsverbot ab dem 7.11.2012 aus. Mein Arbeitgeber verlängerte daraufhin den Arbeitsvertrag leider nicht. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besitze ich nicht. Steht mir trotzdem das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (oder sogar Mutterschaftslohn) zu? Meiner Meinung nach, müsste doch eigentlich das Beschäftigungsverbot die Mutterschutzfristen verlängern, so dass doch eigentlich die Voraussetzungen zumindest für das Beziehen von Mutterschaftsgeld gegeben sein müssten? Habe ich damit unrecht oder existieren vielleicht noch andere Möglichkeiten (Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber?)
von suri2 am 21.12.2012, 14:53