Sehr geehrt Frau Bader,
Ich habe am 27.4.2014 meine erste Tochter geboren, habe bis April 2016 Elternzeit beantragt.
Jetzt bin ich erneut schwanger und möchte wissen, ob es möglich ist die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um von meinem Arbeitgeber wieder Lohn zu bekommen!
vielen Dank
von
anja1184
am 16.11.2014, 14:07
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Lohnbezug bei Beendigung der Elternzeit vom ersten Kind?
Hallo,
Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2014
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Lohnbezug bei Beendigung der Elternzeit vom ersten Kind?
Ja, zum neuen Mutterschutz.
Oder wenn Du vorher wieder arbeiten willst.
von
Sternenschnuppe
am 16.11.2014, 18:31