hallo frau baader, hallo an die anderen, die vll. bescheid wissen. hatte schonmal geschrieben. wir haben einen 7 monate alten sohn. wir haben in unsere whg. eine hohe luftfeuchtigkeit (kondenswasser an fenstern), die ecknischen der fenster schimmel leicht (wand), in der küche schimmelte eine wand (etwas über ein halber quadratmeter) hinter einem schrank, der aber 10 cm von dr wand entfernt stand. wir lüften und heizen nach vorgaben von wohnungsbaugenossenschaften etc, also weiß ich zumindest von mir, dass es daran nicht liegen kann. haben das ca. seit dezember. haben dann erst nach absprache mit vermieter versucht, den schimmel mit schimmelex etc zu bekämpfen, kam wieder. habe ihm das mitte januar schriftlich mitgeteilt mit 14 wochenfrist zur beseitigung, er wollte das dann besprechen. wir sagten, wir wollten einen test machen (raumluft in allen wohnräumen und abstrich der wand), wenn der schlecht sei, würden wir lieber ausziehen wollen, weil es dann ggf. ja auch an der bauart liegt (er sagte mündlich, er würde das nicht dämmen in der küche, - sind außenwände). falls es nur die küche sei, bot er an, dies zu sanieren (hörte sich danach an, dass er den putz wegmachen will bzw. dann wieder streichen). der test ergab (schälchen selber mit abstrichproben versehen, bzw. aufstellen für raumluft und von labor ausgewertet) eine deutliche luftbelastung. er beweist aber nciht unsere "unschuld". unsere nachbarin hatte mir aber mündlich mitgeteilt, dass sie auch in der küche und dem kinderzimmer schimmel hatten und ihr auch andere wohnungen bekannt wären. vom früheren besitzer weiß ich, dass dort schonmal wohnungen schimmelten. nun beziehen wir zum gehalt meines freundes alg II und müssen den umzug beantragen. als wir denen den fall schilderten, sagte die sachbearbeitung, wir müssten zum mieterschutzbund und uns wehren (ggf. per gericht). meine erste reaktion war: das kann doch nciht auf dem rücken der gesundheit meinews kindes ausgetragen werden.... ich rief bei der sozialbehörde an, dort wurde mir gesagt, ich dürfte im zweifelsfall sogar gegen den willen des amtes ausziehen und müsste nicht erst zum mieterschutzbund (es wurde auf §22 abs. 2 verwiesen), wenn die wohnung in der vorgegebenen größe wäre. er sagte, ich solle wie folgt vorgehen: den umzug beantragen mit einer passenden wohnung (mit dokument, wieviel die kostet vom neuen vermieter). die haben wir, er hat uns eine woche zeit gegeben. beweise sammeln, dass es schimmel gibt und wir nicht "schuld" sind (also den laborbericht und die aussage de nachbarin). unser jetziger vermieter räumte uns das recht für eine außerordentliche kündigung ein und will das aber innerhalb von vier wochen wissen. er schrieb jetzt aber zu dieser schriftlichen bestätigung dazu, dass wir ausziehen dürfen, weil sanierungsbedarf (der küche) besteht. und er wolle es rechtzeitig wissen, um das mit den handwerkern zu planen. das hört sich jetzt natürlich so an, als würde er dann sanieren, die empfehlung des labors, besonders bei einem schimmelbefall über einem halben quadratmeter ist aber, dass ein bausachverständiger zu rate gezoge werden soll (mündliche aussage unseres vermieters, dass er das nicht will) und gegebenefalls die ganze wohnung saniert werden muss. laut unserem vermieter liegt es aber an der küche. er meinte aber, dass ine sanierung etwa zwei wochen dauern würde und soit auch das für uns unzumutbar wäre. stimmt das? ist es richtig, wenn wir dem amt vorlegen, dass wir dem umzug beantragen und ebenso die neue wohnung (daten kosten und miete) und dass wir eine frist von einer woche setzen, um die wohnung zu bewilligen und wenn das amt dann nicht reagiert, dass wir dann auch so umziehen dürfen, ohne das uns die miete gekürzt wird? bei der sozialbehörde sagte man mir, dass unzumutbare wohnzustände ein grund wären, auch ohne die einwilligung des amtes umzuziehen. es ist echt schwierig, hier eine passende wohnung zu finden und die, die wir gefunden haben, ist auch eine b-schein wohnung. zudem haben wir in unserem stadtteil krippenplätze beantragt, weil wir vom alg II wegkommen wollen und ich ab spätsommer/herbst vorraussichtlich arbeiten kann. wenn wir umziehen und das ggf. in einen anderen stadtteil, dann müssten wir diesen neu bantragen und ggf. mit einer langen wartezeit rechnen, so dass dann die abhängigkeit vom amt bestehen bleibt. bitte um schnelle hilfe!!!
Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 18:18