Sehr geehrte Frau Bader,
in der 28. SSW soll ich in einer länger andauernden Streitigkeit mit einem unseriösen Bauunternehmer vor Gericht erscheinen.
Dies macht mir Angst um mein ungeborenes Kind, da die Aufregung immer sehr groß ist und die Sicherheitskontrolle nicht gerade schwangerenfreundliche gestaltet ist.
Zwar habe ich in der Vergangenheit durch Vorzeigen meines Mutterpasses die Schleuse umgehen dürfen, allerdings wurde ich dann sehr grob, mit massivem zerren am Hosenbund (offenbar zum Fleiß) abgetastet.
Welche Rechte hat eine Schwangere an der Sicherheitskontrolle? Darf man verlangen, das der Bauch nicht angefasst wird?
Gibt es ein Recht für Risikoschwangere einen Gerichtstermin auf die Zeit nach dem Mutterschutz zu verschieben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Managerin01
am 11.01.2015, 18:20
Antwort auf:
Gerichtstermin verschieben
Hallo,
ich schließe mich meinem Vorrednerinnen an.
Ich als Richter würde den Termin nur verschieben, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2015
Antwort auf:
Gerichtstermin verschieben
"Risikoschwanger" sind nahezu 70% aller deutschen Schwangeren.
Solange Du nicht bettlägerig krank bist sollte das Erscheinen vor Gericht kein großes Problem sein - kurze emotionelle Aufregung zumindest schadet keinem Ungeborenen.
Das Abtasten kann dezenter als geschildert gestaltet werden ( was ist mit "offenbar zum Fleiß" gemeint?), bei Nichtbeachtung einfach wehren bzw. laut werden.
Ein Verschieben bis nach dem Mutterschutz wird meist noch aufwendiger: da muß dann ein Neugeborenes untergebracht werden, zwischendurch gestillt oder abgepumpt werden - jetzt ist es im Bauch noch recht praktisch verpackt ;-)
von
Andrea6
am 11.01.2015, 18:40
Antwort auf:
Gerichtstermin verschieben
Hallo,
meinst Du nicht, dass Du übertreibst? Die Leute dort machen nur ihre Arbeit und Du solltest froh sein, dass sie gründlich sind. Das dient auch Deiner Sicherheit.
Sicherheitskontrollen müssen nunmal sein - im Gericht ist das ganz wichtig. Wenn Du eine Ahnung hättest, was da jeden Tag "aus dem Verkehr" gezogen wird (Messer, CS - Gas, Spritzen ... könnte Dir eine riesen Liste schreiben).
Du kannst auf einer weiblichen Person zum Abtasten bestehen - und darum bitten, vorsichtig zu sein. Verlangen den Bauch nicht anzufassen geht nicht. Und würde auch dazu führen, dass man misstrauisch wird und dort "ganz genau nachschaut".
Den Termin zu verschieben, halte ich auch für nicht gerade gut. Erstens bis Du als Zeuge verpflichtet bei Gericht zu erscheinen. Bei unentschuldigten Fehlen kann es Ordnungsgeld und schlimmstenfalls Ordnungshaft geben.
Zur Entschuldigung akzeptieren mache Richter ein normales ärztliches Attest. Wir sind bei uns aber dazu übergegangen, meistens ein amtsärztliches Attest zu verlangen. D.h. Du müßtest zum Amtsarzt gehen und Dich dort untersuchen lassen (nicht gerade eine nette Vorstellung - oder?).
Nach der Geburt würde der Termin stattfinden und dann müßtest Du ja eh hin. Und mit Baby ist das noch schwieriger.
Also - rausschieben bringt wohl nichts, auch wenn es unangehm für Dich sein mag.
Mitglied inaktiv - 12.01.2015, 09:08