Frage: Führungszeugnis

Hallo liebe Frau Bader! Ich habe noch eine Frage an Sie. Ich habe ja letztens geschrieben, dass mein Ex und ich gut miteinander klar kommen, es sich gut um seinen Sohn kümmert und es nun um das gemeinsame Sorgerecht geht. Ich habe nicht erwähnt, dass ich mich von ihm getrennt habe, weil er Drogenabhänig war/ ist? Ich wollte eig gar nicht so viel von unserer Beziehung erzählen, denn das tut ja nichts zur Sache. Es war damals so, dass es sich plötzlich komisch verhalten hat und fast nie zuhause war. Dann hab ich plötzlich Drogen gefunden, irgendwelches Pulver in Tüten und Pillen. Ich hab ihn sofort darauf angesprochen, aber er sagte nur ist nichts seins, wäre von nem Freund ^^ als es dann anfing, dass er diese Tütchen in der Wohnung rumliegen liess, habe ich mich getrennt. Er musste sofort ausziehen, ist meine Wohnung. Er hat dann ein halbes Jahr beim Freund gewohnt, da er keine Wohnung bekommen hat, deshalb fand der Umgang dann bei mir statt oder auf demSpielplatz. Oder er ist mit ihm in den Zoo. Er hat mich aber direkt nach der Trennung total eingeschüchtert, er sagte wenn ich dem Jugendamt was sage liefert er einmal einen negativen Urintest und alles ist super. Naja wie auch immer, ob er heute noch Drogen nimmt kann ich nicht sagen. Trennung ist jetzt über ein Jahr her. Er kümmert sich sehr gut um seinen Sohn, wenn er Umgang hat! Der Kleine ist auch sehr gern bei ihm!!! Nur übernachtet usw hat er noch nie bei ihm, er hat erst seit 2 Wochen eine Wohnung. So nun habe ich gestern Abend seine persönlichen Sachen nochmal zusammen geräumt und geordnet im Keller. Dabei habe ich ein erweitetes Führungszeugnis von ihm gefunden. Da steht drin , dass er drei mal wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorbestraft ist, das letzte mal 2012! Ich habe davon nichts gewusst!!!! Es ist immer zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. So nun zu meiner eig Frage, da steht drin er darf keine minderjährigen Jugendlichen betreuen, begleiten usw. Bedeutet das jetzt er darf unseren Sohn gar nicht alleine betreuen oder gilt das nur für die Arbeit??? Mach ich mich dann strafbar, wenn ich ihm mein Kind mitgebe? Denkt jetzt nicht, dass ich keine Angst habe, er hat mir damals eingetrichtet dass ich ihm eh nichts beweisen kann. Ich wusste allerdings nichts von Vorstrafen. Er kümmert sich auch so super um den Kleinen. Ich bin hin und her gerissen. Was mach ich jetzt am Besten?

von OliviaÖl am 11.07.2015, 08:57



Antwort auf: Führungszeugnis

Hallo, alles gut. Das ist kein Problem. Schön, wenn er sich gut um den Kurzen kümmert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2015



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