Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im Augenblick im zweiten Jahr der Elternzeit. Die ersten 11 Monate der Elternzeit war ich komplett zu Hause, während ich in den verbleibenden 13 Monaten der ersten zwei Jahre 30h/Woche in Teilzeit arbeite. Am 16.02.2013 möchte ich nahtlos das dritte Jahr Elternzeit anhängen und auch in diesem in unveränderter Form in Teilzeit arbeiten. Fragen: WELCHE FRIST MUSS ICH FÜR DIE BEANTRAGUNG DES DRITTEN ELTERNZEITJAHRES IN TEILZEIT EINHALTEN? HABE ICH IRGENDEINEN NACHTEIL, WENN ICH BEREITS DEUTLICH VOR DER FRIST DEN ANTRAG STELLE (z.B. um meinem Arbeitgeber die Planung zu erleichtern)? Vielen Dank vorab für eine schnelle Antwort. Viele Grüße Carlos Ceballos
von cebac am 08.11.2012, 00:28