Hallo Frau Bader,
meine 3-jährige Elternzeit endet am 14.05.16.
Da ich in das Arbeitsverhältnis nicht mehr zurückkehren möchte, werde ich fristgerecht 3 Monate vorher kündigen. Und anschließend erst mal nur Hausfrau/Mama und nicht arbeitssuchend sein.
Was passiert mit den während der Elternzeit angesammelten Urlaubstagen?
Müssen diese vom Arbeitgeber ausbezahlt werden?
Muss ich das in der Kündigung extra erwähnen?
Was wäre zu beachten, sollte ich vor Absenden der Kündigung nochmal schwanger werden?
Erhält die Rentenversicherung automatisch Kenntnis davon, dass ich nach der Elternzeit keine Einkünfte mehr beziehe? Oder müsste ich diesem oder anderen Ämtern dieses selbständig mitteilen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MfG
Ela
von
Ela O.
am 05.01.2016, 22:22
Antwort auf:
Frage zu Ende Elternzeit/Kündigung
Hallo,
Nein.
Der Arbeitgeber sollte die nicht genommenen Urlaubstage selbstständig auszahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2016
Antwort auf:
Frage zu Ende Elternzeit/Kündigung
Hallo,
1.) während der Elternzeit selbst sammelst Du meistens keine Urlaubstage, da der Urlaub ja anteilig gekürzt werden darf.,
Solltest Du noch Urlaub aus der Zeit VOR der EZ haben, dann wird dieser ausbezahlt.
2.) Wirst Du nach Kündigung schwanger, hast Du "Pech" gehabt, zumindest jobtechnisch.
3.) Der Rentenversicherungsträger erhält halt einfach keine Beiträge mehr, zudem eine Meldung vom AG. Da musst Du gar nichts machen.
Krankenkasse läuft? Familienversicherung möglich?
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 06.01.2016, 03:28