Liebe Frau Bader! Seit 10/99 befinde ich mich bei meinem Hauptarbeitgeber bei dem ich Vollzeit beschäftigt war im Erziehungsurlaub . Da mein Betrieb kein Interesse daran hatte , daß ich während des Erziehungsurlaubes bei Ihnen eine geringfügige Beschäftigung aufnahm , arbeite ich seit 10/00 auf 630,- DM bei einem 2ten Arbeitgeber. Jetzt bin ich zum zweiten Mal Schwanger , und mir stellt sich die Frage ob und in welcher Höhe mir Mutterschaftsgeld zusteht. Für Ihre Antwort im Vorraus vielen Dank Conny
Mitglied inaktiv - 02.02.2001, 21:51