Frage: Elternzeit

> Sehr geehrte Damen und Herren, > > hiermit bitte ich um Beantwortung einer Frage bezüglich meiner Elternzeit. > > Ist es mir erlaubt, nach Genehmigung durch meinen aktuellen Arbeitgeber (Krankenhaus), in der Elternzeit für eineinhalb Jahre eine Vollzeitstelle in einer Praxis zu Zwecken der Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet anzutreten oder gibt es auch hier eine nicht Begrenzung der Wochenarbeitsstunden auf 30 Std/Woche? > > Herzlichen Dank!

von Blumenkind8 am 19.05.2021, 12:48



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, nein, nur 30 Std/ 32 Std, je nach Geburt des Kindes. Liebe grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2021



Antwort auf: Elternzeit

du darfst in der EZ nur bis zu 30 h arbeiten. wenn du woanders arbeiten möchtest muss dein aktueller AG vorher! zustimmen.

von mellomania am 19.05.2021, 12:58



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