> Sehr geehrte Damen und Herren, > > hiermit bitte ich um Beantwortung einer Frage bezüglich meiner Elternzeit. > > Ist es mir erlaubt, nach Genehmigung durch meinen aktuellen Arbeitgeber (Krankenhaus), in der Elternzeit für eineinhalb Jahre eine Vollzeitstelle in einer Praxis zu Zwecken der Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet anzutreten oder gibt es auch hier eine nicht Begrenzung der Wochenarbeitsstunden auf 30 Std/Woche? > > Herzlichen Dank!
von Blumenkind8 am 19.05.2021, 12:48