Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe nach der Geburt 2019 ein knappes Jahr Elternzeit genommen und bin seit 3 Monaten wieder im Beruf tätig. Ich habe 2 kleine Kinder und aufgrund der Coronaeinschränkungen noch immer keinen vollen Kitabetrieb, sodass ich nochmal Elternzeit beantragen möchte. Kann ich das unter Einhaltung der 7 Wochen Frist tun, oder aufgrund des Bindungszeitraums nicht?
MfG
von
Popanda
am 26.08.2020, 09:54
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wenn ein Kind über 2 Jahre alt ist, geht dies auch ohne Zustimmung des Ag. Ansonsten nur mit (da Sie sich für die ersten 2 Jahre verbindlich festgelegt haben).
Die 7 Wo. Frist gilt, wenn das entsprechende Kind unter 3 ist, ansonsten sind es 13 Wo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.08.2020
Antwort auf:
Elternzeit
Du mußt dich bei Anmeldung der EZ deinem AG für die 24 Lebensmonate des Kindes verbindlich festlegen. Jetzt KANN dein AG dir EZ genehmigen, MUSS er aber NICHT:
Wie schaut es denn mit EZ für das andere Kind aus? Sind da die 3 Jahre schon weg?
von
KielSprotte
am 26.08.2020, 10:48