Guten Morgen und vielen Dank für die gestrige Antworten, nun weiß ich, wann ich meine Elternzeitplanung gesetzlich bei meinem Arbeitgeber einreichen muss.
Das Ding ist, mein Arbeitgeber spricht mich darauf an, seitdem ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben habe. Sie wollen sich ja um die Vertretung kümmern, was ja auch verständlich ist. Das Problem ist, dass wir - mein Mann und ich gerne alles in Details planen möchten, wie Finanzen, Betreuung, etc. Ich möchte auch später in 1-2 Jahren ein weiteres Masterstudium beginnen, daher ist eine Langzeitplanung notwending. Mein Mann sollte ja auch in seinem Unternehmen klären, ob er Homeoffice machen kann, wenn ich Teilzeit arbeite. Das sind Dinge, die man ja nicht in einigen Wochen klärt, vor allem mit der Betreuung. Schließlich habe ich die Möglichkeit nicht, dass ein Familienmitglied ständig da ist und mich unterstützt. Na ja, nun fragt mein AG wieder nach meiner Planung, obwohl ich bereits vor einer Woche mitgeteilt habe, ich würde das Thema nach meinem Urlaub, Ende August, besprechen. Gestern bekam ich auch so eine Mail, ich solle meine Elternzeitplanung schicken. Es fühlte sich an, man hätte mir nicht zugehört/meine vorherige E-Mail nicht verstanden bzw. ignoriert!?
Nun bin etwas unter Druck, soll ich jetzt schon die Planung bekannt geben, obwohl es noch nicht 100%ig feststeht? Wir wollten das ja in unserem Urlaub sehr gut durchgehen, bevor man sich nach dem Feierabend müde hinsetzt und manchmal auch wegen der Müdigkeit nicht mehr zuhört... Damit wir die richtigen Entscheidungen für unsere Familie treffen können.
Wie kann ich meinen AG freundlich weiter vertrösten, sollte die Frage wieder kommen, obwohl ich ihn schon auf die gesetzlichen Fristen aufmerksam gemacht habe.
Vielen Dank!
von
Mondschein12
am 08.07.2020, 06:43
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Sie müssen es 7 Wo vor Beginn anmelden. Ich verstehe den AG, er hat aber keinen Anspruch.
Teilen Sie es erst mit, wenn Sie sicher sind. Erklären Sie ihm, dass Sie noch planen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2020
Antwort auf:
Elternzeit
Das Risiko, das du haben könntest ist, dass du dich mit deiner Elternzeit für 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegst. Sprich du hast kein Recht darauf, diese Festlegung in den ersten 24 Monaten nochmal zu ändern.
Wenn du also deinem Arbeitgeber jetzt schon mitteilst, was du planst und sich dann kurz vor (oder nach) der Geburt eine wesentliche Änderung an deinen Planungen ergibt, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, was du bereits vor Geburt festgelegt hast (und das Gesetz wäre auf seiner Seite).
Von daher rate ich immer dringend davon ab, die Elternzeit "zu früh" anzumelden.
Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber das Recht die geplante Elternzeit 7 Wochen vor Antritt zu erfahren. Das gibt dem Arbeitgeber genug Zeit für eventuelle Planungen. Reicht ihm diese Zeit nicht, ist das ganz plump gesagt nicht dein Problem.
von
Dojii
am 08.07.2020, 07:29
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Ich kann deinen Arbeitgeber schon irgendwie verstehen. 7 Wochen Vorlaufzeit sind je nach Arbeitsplatz ziemlich wenig, wenn der neue evtl. sogar Kündigungsfrist bei seinem AG hat.
Hast du denn noch überhaupt keine Vorstellung von der Elternzeit? Wenn du jetzt schon sicher weißt, dass du gleich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen willst, dann teile ihm das doch mit. So weiß zumindest, dass er nach dem Mutterschutz jemand braucht.
Oder willst du nicht zu Hause bleiben?
Ich würde in etwa so was schreiben, dass EZ gleich nach Mutterschutz geplant ist, es aber noch nicht feststeht wie lange, und ob du evtl TZ in EZ arbeiten möchtest, und dass du ihm das rechtzeitig mitteilen wirst. (oder nach deinem Urlaub, oder fristgerecht.
LG luvi
von
luvi
am 08.07.2020, 08:52
Antwort auf:
Elternzeit
Wie sicher bist du den das du in den ersten 2 Jahren wieder in VZ einsteigen willst?
Wenn für dich klar ist, das VZ kein Thema ist, dann kannst doch beruhigt sagen das Du planst mindestens 2 Jahre in Ez zu gehen. Du aber unsicher bist ob du innerhalb dieser in TZ arbeitest.
Ich würde die Mail so auch schreiben. Mit dem Hinweis das das eine aktuelle Überlegung ist und noch keine Mitteilung der EZ. Dann hast du was in der Hand wenn da sich später wer drauf beruft.
von
Felica
am 08.07.2020, 11:37
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo zusammen, vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Ich arbeite momentan im Bildungsbereich schon in TZ... Vorher immer in Vollzeit umd nach vielen richtig blöden Erfahrungen musste ich vom Gas runter gehen, daher haben ich einen Job in TZ gesucht, damit meine Nerven sich erholen und meine Erlebnisse dann irgendwann verschwinden.
Ja, man kann so einiges auf der Arbeit erleben. :-(
Ich weiß genau, dass ich auf jeden Fall nach dem Mutterschutz in die Elternzeit gehe, aber wie lange ist es mir noch nicht klar. Da habe ich mich noch nicht festgelegt.
Herzliche Grüße
von
Mondschein12
am 08.07.2020, 13:29
Antwort auf:
Elternzeit
Wenn du eh TZ arbeitest, dann nimm auf jeden Fall 2 Jahre. Habe ich auch. Ich darf nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Deshalb habe ich direkt die 3 Jahre EZ eingereicht. So genieße ich die ganze Zeit den Kündigungsschutz. Und sollte sowas wie Corona dazwischen kommen, bin ich flexibler mit meinen Stunden innerhalb der EZ. Notfalls muss ich nämlich nur die TZ-Vereinbarung für die EZ kündigen, nicht meinen eigentlichen Vertrag.
von
Felica
am 08.07.2020, 13:46