Hallo Frau Bader, Hallo an Alle.. Ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich habe für Kind 1 nach 1, 5 Jahren die Elternzeit beendet wegen Mutterschutz mit Kind 2, und dann drei Jahre für Kind 2 angemeldet. Während dieser bin ich umgezogen. Kind 2 wird in 4 Monaten drei. Am neuen Wohnort habe ich einen neuen Arbeitgeber (es ist der selbe Dachverband aber ein eigener Arbeitgeber. Vergleichbar mit Caritas Ort x und Ort y) am neuen Wohnort arbeite ich tz in Elternzeit mit Einverständnis des alten Arbeitgebers. 1. Wenn ich mit Einverständnis den alten Job kündige bzw kurzfristig den Vertrag auflöse und die Elternzeit beende, kann ich die Monate dann beim neuen Arbeitgeber noch nehmen? 2. Bleibt mir der Rest von kind 1 noch? Vielen vielen Dank Cora
Mitglied inaktiv - 05.10.2018, 22:50