Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe insgesamt 3 Kinder. Ich habe bisher bei keinem Kind die vollen 3 Jahre Elternzeit nehmen können da es sich mit den Geburtenüberschnitten hat. Mein drittes Kind kam am 10.11.17 auf die Welt. Nun überlege ich ob ich zuerst die Elternzeit der anderen beiden aufbrauchen soll und danach die Elternzeit von Kind Nummer 3.
Oder 1 Jahr Kind Nummer 3, restliche Elternzeit Kind 1 und 2 und danach restliche Elternzeit Kind 3
Wären diese Konstellationen so überhaupt möglich? Hat das Einfluss auf das Elterngeld?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
von
Littlefoot
am 03.01.2018, 00:00
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo
für das EG müssen Sie EZ von K 3 nehmen. Ich würde mal 2 Jahre nehmen.
Danach können Sie die EZ von K1 u K2 dranhängen.
Wenn diese eines vor Juli 2015 geboren ist, bis zu 12 Mo nur mit Zustimmung vom Ag, danach bis zu 24 Mo ohne Zustimmung vom AG.
Jeweils bis zum 8. LJ des Kindes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2018
Antwort auf:
Elternzeit
Das kommt ganz auf die Geburtsdaten der drei Kinder an.
Bei Kindern, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden muss man die Übertragung der Elternzeit über das dritte Lebensjahr hinaus vor dem dritten Geburtstag beim Arbeitgeber anmelden (bis zu 12 Monate pro Kind).
Hast du diese Übertragung nicht gemacht oder der Arbeitgeber hat sie abgelehnt, dann ist alle nicht genommene Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des jeweiligen Kindes verfallen.
Nur bei Kindern, die nach dem 01.07.2015 geboren wurden kann man bis zu 24 Monate über den dritten Geburtstag hinaus nutzen, ohne dass man es vorher anmelden oder der Arbeitgeber sein OK geben muss.
von
Dojii
am 03.01.2018, 16:05