Sehr geehrte Frau Bader,
derzeit befinde ich mich in dreijähriger Elternzeit! Mein Wiedereinstieg findet Ende September statt. Aktuell bin ich wieder schwanger! Wie auch beim ersten Kind, wäre ich sofort im Beschäftigungsverbot!
Hier meine Fragen: kann ich so früh meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitteilen, ohne finanzielle Einbußen? Muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden oder kann ich diese bis September weiterlaufen lassen? Ich erhalte ja ab September wieder mein Gehalt und eine Arbeitszeitreduzierung wurde zum Glück noch nicht unterzeichnet!
Wie berechnet sich dann mein Elterngeld, wenn im März 2022 das Kind auf die Welt kommen würde?
Ich hoffe man kann einigermaßen folgen und freue mich auf Ihre Antwort
von
Martha1984
am 04.07.2021, 22:30
Antwort auf:
Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot greift erst am ersten Tag nach der Elternzeit. Diese kann man auch nicht vorzeitig beenden, um ihr ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, da dies möglicherweise einen Betrug zu Ungunsten der Krankenversicherung darstellen würde.
Das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat) werden ausgeklammert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2021
Antwort auf:
Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft
Also ein BV kann erst ab ersten Arbeitstag folgen.
EG bemisst sich auf die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Ansonsten zählt dein Gehalt ab September bis dez/jan je nach Beginn Mutterschutz. und davor die Monate mit 0€
von
MamaausM
am 04.07.2021, 22:40
Antwort auf:
Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft
du teilst dem AG die schwangerschaft mit. der macht die GFBU und schaut, ob er ersatztätigkeiten hat. wenn nein, spricht er das bv aus. ABER du kannst nur so ein BV erhalten, wie du ohne BV arbeiten könntest! dein kind muss von daher so betreut sein, dass du vollzeit arbeiten könntest. wenn du vorhattest, nur teilzeit zu kommen, dann wirst du auch nur teilzeit bv erhalten. (weil du schreibst dass das zum glücn noch nicht unterschrieben wurde). du erhälst dann das im bv was du ohne bv erhalten würdest. elterzeit vorzeitig beenden geht nur auf einen tag vor einem neuen mutterschutz. wen der mutterschutz nach der ez beginnt, läuft das von ende ez bis mutterschutz als beschäftigung.
von
mellomania
am 05.07.2021, 06:42