Liebe Nicola Bader,
danke für Ihr offenes Ohr und Ihre Zeit!
Ich bin Mama dreier Kinder: geboren Mai 2014, Januar 2016, Dezember 2018.
Für die beiden ersten Kinder habe ich jeweils zwei Jahre Elternzeit beantragt und genommen, nach Ablauf dieser Zeit schlossen sich jeweils nahtlos Mutterschutz und erneute Elternzeit für das nächste Kind an.
Für das dritte Kind habe ich die drei Jahre Elternzeit bald voll ausgeschöpft.
Wie ist das für die beiden ersten Kinder: Steht mir jeweils noch ein Jahr Elternzeit zu? Bis zu welchem Alter des Kindes kann das genommen werden?
Hätte das vorab genehmigt werden müssen? Ich meine mich zu erinnern, dass ich zumindest für mein erstes Kind angekündigt hatte, dass ich ein Jahr Elternzeit aufsparen möchte. Ist das dritte Jahr Elternzeit ohne Ankündigung ansonsten "verfallen"?
Es ist leider nicht ganz einfach, bei meinem Arbeitgeber gab es während meiner Abwesenheit ständig Wechsel, ich kenne meine aktuelle Chefin nicht persönlich, die Personalabteilung sitzt mittlerweile in einer anderen Stadt.
Ich danke Ihnen vorab!
Viele Grüße
Saskia
von
Saskia-Plus-Drei
am 12.06.2021, 10:22
Antwort auf:
Elternzeit: Was steht mir noch zu?
Hallo,
für Kind 1 geht die alte Regelung. Danach können Sie, nur wenn der Arbeitgeber zustimmt, bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag nehmen.
Für Kind zwei geht die neue Regel. Dafür brauchen Sie also nicht die Zustimmung des Arbeitgebers und können von der restlichen Zeit bis zu 24 Monate nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2021
Antwort auf:
Elternzeit: Was steht mir noch zu?
Für Kind 1 (2014) kannst du noch maximal 12 Monate nehmen, dafür brauchst du aber die Zustimmung deines Arbeitgebers. Ein einseitiges "Recht" auf die letzten 12 Monate hast du nicht, da es noch unter die alte Gesetzeslage bis 01.01.2015 fällt.
Anders sieht es da bei dem anderen Kind (2016) aus. Hier kannst du noch 12 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgeber in Anspruch nehmen, musst diese Elternzeit aber mindestens 13 Wochen vorher anmelden. Dann kann sie nicht abgelehnt werden.
Elterngeld gibt es dann aber natürlich nicht mehr.
Grundsätzlich kann die restliche Elternzeit bis zum 8 Geburtstag des jeweiligen Kindes genutzt werden, danach verfällt sie.
von
Dojii
am 14.06.2021, 10:02
Antwort auf:
Elternzeit: Was steht mir noch zu?
Für das älteste Kind verfällt der Festanspruch Mai 22 und du musst auch 13 Wochen vorher anmelden. Wie geschrieben, kann das aber der AG ablehnen
von
MamaausM
am 14.06.2021, 10:44
Antwort auf:
Elternzeit: Was steht mir noch zu?
Bis 2015 war die Frist für Elternzeit nach dem 3. Geburtstag tatsächlich auch nur 7 Wochen.
Die 13 Wochen gelten nur für Kinder, die nach 2015 geboren wurden.
von
Dojii
am 14.06.2021, 10:46
Antwort auf:
Elternzeit: Was steht mir noch zu?
Ahh cool.... Die AP muss aber genau rechnen... Glaub paar Tage gehen verloren ....
von
MamaausM
am 14.06.2021, 11:36