Ich habe bei meiner Firma 2 Jahre Elternzeit eingereicht, aber auf dem Formular festgehalten, dass ich nach 1 Jahr in Teilzeit in Elternzeit zurückkehren möchte. Das Jahr ist rum und nun hat mein Arbeitgeber zurückgemeldet, dass ich erst nach 1,5 Jahren eine Stelle bekommen könnte.
Meine Frage: Habe ich keinen Anspruch auf vorherige Rückkehr?
Besten Dank
von
Miesbaum
am 14.09.2020, 21:06
Antwort auf:
Elternzeit - vorzeitige Rückkehr
Hallo,
entscheidend nach § 15 BEEG ist, ob er dem Antrag nach höchstens 4 Wo nach Zugang des Schreibens schriftlich widersprochen hat.
Wenn nein gilt es als genehmigt.
Wenn er widersprochen hat, muss er wichtige betriebliche Gründe nennen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2020
Antwort auf:
Elternzeit - vorzeitige Rückkehr
Wenn dein AG dem damals nicht zeitnah widersprochen hat, hast du theoretisch einen Anspruch. Prsktisch brauchen viele Betriebe aktuell nur Corona vorschieben.
Aber, Du kannst mit der Ablehnung zum AA hingegen, dich für TZ arbeissuchend melden und dann anteilig ALG1 beziehen. Eigentlich benötigst du zwar die Zustimmung deines AG in der EZ woanders zu arbeiten, aber da er ja nach eigenen Aussagen aktuell nichts hat, kann er das nicht verbieten solange es kein direkter Konkurrent ist.
von
Felica
am 14.09.2020, 22:00