Hallo Frau Bader,
Ich bin momentan in Elternzeit mit der 3.Tochter. Nächstes Jahr im August läuft diese aus (waren dann 3Jahre). Ich habe meine 3. Tochter in der Elternzeit der 2.Tochter bekommen und diese wiederum in der Elternzeit der 1.Tochter bekommen. Jetzt wäre meine Frage ob man die abgebrochenen Monate aus den ersten beiden elternzeiten an die 3. Elternzeit noch "dranhängen" darf?
Besten Dank im voraus für Ihre Info!
Mit freundlichen Grüßen
von
vronal13
am 16.03.2017, 21:00
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie die Geburtsdaten der ersten beiden Kinder mit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
nur, wenn du die jeweils laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz gekündigt hast. auch der arbeitgeber müsste zustimmen soviel ich weiß. wenns blöd läuft, sind die elternzeiten parallel gelaufen...und somit futsch...es kommt auch drauf an, wann die kinder geboren sind. bis 1.7.15 geboren, kannst du nur ein jahr elternzeit über das 3. lebensjahr mit rausnehmen. ab dem datum gehen 2 jahre. aber warten wir mal, was die andren schreiben
von
mellomania
am 16.03.2017, 21:17