Elternzeit Verkürzung und übrigee Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Verkürzung und übrigee Elternzeit

Liebes Forum, mein Sohn ist im Sommer 2020 geboren. Ich habe nach der Geburt für die ersten zwei Jahre Elternzeit eingereicht und ein Jahr für nach dem dritten Geburtstag übertragen. Die ursprünglich zweijährige Elternzeit habe ich auf insgesamt 15 Monate verkürzt mit Genehmigung des Arbeitgebers. D.h. von den ursprünglich 2 geplanten Jahren wurden es nur 15 Monate.  Meine Frage: Was passiert nun mit den übrigen 9 Monaten aus den ersten 2 Jahren? Verfallen diese oder kann ich diese neben dem bereits übertragenen Jahr zusätzlich nach dem 3ten Lebensjahr meiner Tochter nehmen?

von AvaMarie am 22.02.2024, 20:51



Antwort auf: Elternzeit Verkürzung und übrigee Elternzeit

Hallo, diese restliche Zeit, insgesamt höchstens 24 Monate, können Sie zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes noch nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2024



Antwort auf: Elternzeit Verkürzung und übrigee Elternzeit

Zuerst solltest du mal schauen, ob du nun einen Sohn oder eine Tochter auf die Welt gebracht hast.....

von KielSprotte am 23.02.2024, 01:35



Antwort auf: Elternzeit Verkürzung und übrigee Elternzeit

Sorry, es geht tatsächlich um die Elternzeit für meinen Sohn. Ich habe noch eine ältere Tochter. Leider konnte ich den Beitrag nicht mehr ändern. Auch der Titel hat einen Tippfehler. Oder gibt es hier eine Funktion zum ändern und ich habe es nur übersehen? 😉

von AvaMarie am 23.02.2024, 07:30



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