Ich war berufstätig und privat Krankenversichert. Dann nahm ich Elternzeit und habe während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet und viel unter die Beitragsbemessungsgrenze. Ich ging in die gesetzliche Krankenversicherung und nun behauptet 2 Jahre später, die BKK, dass ich rückwirkend als freiwilliges Mitglied geführt werde und fordert über 6000 € Beiträge. Trotz des Jobs, legt die BKK das Gehalt meines Mannes zugrunde und beruft sich auf den § 6 SGB. Ist das in Ordnung?
Mitglied inaktiv - 26.11.2004, 11:04